VDI 2047 Blatt 2
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)
- Erscheinungsdatum
- 2019-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 67
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.
FAQ
Antwort:
Für die Bestimmung des Nullwerts wird die wöchentliche Untersuchung über einen Zeitraum von drei Monaten empfohlen. Das sind 12 Messungen. In DIN EN ISO 8199 werden Berechnungen zur statistisch sicheren Angabe von Ergebnissen beschrieben. Danach wären bei den bei Koloniezahlbestimmungen üblicherweise gefundenen Zählbereichen etwas 35 Proben notwendig, um eine Veränderung statistisch sicher belegen zu können. Die Auswertung von 12 Proben erscheint vor diesem Hintergrund nicht unverhältnismäßig. Je weniger Proben zur Bestimmung einer Nulllinie herangezogen werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass gemäß Tabelle 3 Reaktionen aufgrund von Abweichungen von der Nulllinie erforderlich sind. Insofern ist es im Interesse des Betreibers der Verdunstungskühlanlage, die Nulllinie mit einer hinreichend großen Zahl an Proben zu bestimmen.
Antwort:
VDI 2047 Blatt 2 schreibt für die Untersuchung der allgemeinen Koloniezahl als Nachweisverfahren DIN EN ISO 6222 oder das Verfahren nach Trinkwasserverordnung vor. Die Maßnahmen bei Veränderung der allgemeinen Koloniezahl sind in Tabelle 3 beschrieben. Dass die beiden genannten Methoden unterschiedliche Ergebnisse zeigen wird im Text in Abschnitt 9.3.2.1 unter der Überschrift „Allgemeine Koloniezahl“ beschrieben (kein Wechsel der Methoden).
Bei beiden Methoden werden zwei Werte bestimmt. Bei DIN EN ISO 6222 gibt es einen Ansatz bei 22°C und eine zweiten Ansatz bei 36°C; bebrütet werden beide Ansätze für 72 Stunden. Bei der Bestimmung gemäß Trinkwasserverordnung gibt es ein Ergebnis bei 20°C und ein zweites Ergebnis bei 36°C, beide nach 44 Stunden Bebrütung. Aufgrund der etwas höheren Bebrütungstemperatur, der längeren Bebrütungszeit und des für DIN EN ISO 6222 vorgeschriebenen reichhaltigeren Nährbodens sind die Koloniezahlen bei Verwendung der Methode DIN EN ISO 6222 tendenziell höher.
Für die Betrachtung der Veränderungen gemäß Tabelle 3 werden jeweils beide Zahlen aus den Ergebnissen (20 bzw. 22°C und 36°C) betrachtet. Es kann dabei zu Veränderungen von nur einer Koloniezahl kommen (üblicherweise bei dem Ansatz mit der höheren Inkubationstemperatur) oder auch zu Veränderungen bei beiden Werten. Für die Beurteilung wird üblicherweise der ungünstigere Wert (der Wert mit der größten Veränderung) herangezogen.