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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Beide Angaben sind aus statistischer Sicht suboptimal, weil Angaben fehlen, anhand derer man bestimmte Wahrscheinlichkeiten einschätzen könnte.

Bei einem Analysenergebnis „1.000 bis 10.000“ sind aus meiner Sicht sicher beide Prüfwerte (100 und 1.000) überschritten, den der untere Wert der angegebenen Spanne ist gerade die 1.000 (Prüfwert 2). Ich komme wie folgt zu dieser Einschätzung: Die Beschreibung entspricht einer Wahrscheinlichkeitsverteilung, deren größter Teil irgendwo zwischen 1.000 und 10.000 liegt. Dem ist nicht sofort zu entnehmen, wie wahrscheinlich eine Überschreitung des Maßnahmenwerts (10.000) ist. Bei einer Gauß-Glocke beispielsweise kann man Vertrauensbereiche angeben: Wäre die obige Angabe der 95%-Vertrauensbereich, so wäre der Maßnahmenwert 10.000 mit 95%iger Wahrscheinlichkeit nicht überschritten. Diese Angabe fehlt aber hier.

Der zweite Fall ist aus meiner Sicht klarer: „im Bereich von 1.000“ bedeutet für mich nach demselben Muster, dass die Verteilung ihr Maximum bei 1.000 hat. Damit ist mit einer vergleichsweise hohen Wahrscheinlichkeit (bei einer Gauß-Glocke 50%) Prüfwert 2 (1.000)überschritten. Bei einer schiefen Verteilung sind die Wahrscheinlichkeiten andere, aber die Tendenz bleibt.

Fazit: Die Angabe eines Ergebnisses ohne nähere Angaben zu seiner statistischen Bewertung ist nur begrenzt hilfreich. Die UBA-Empfehlung macht auch dazu Aussagen: Die Unsicherheiten hängen insbesondere davon ab, auf Basis welcher Teilproben die Analysenergebnisse ermittelt wurden. Werden Ihnen vom Labor Ergebnisse in dieser Form angegeben, bitten Sie daher um eine Angabe zu den Messunsicherheiten mit Bezug auf die UBA-Empfehlung.

Antwort:

Wenn die Ergebnisse kontinuierlich sehr niedrig sind, ist ein ebenso niedriger Referenzwert kein Problem. Nur wenn Sie Sorge haben, dass plötzlich in derselben Anlage Werte von über 10.000 auftreten, müssten Sie bei niedrigem Referenzwert reagieren. Das aber ist genau der Sinn der Regelung. Wenn der Wert stark schwankt, wird es dafür eine Ursache geben (z.B. Dosierung von Bioziden?). Genau das soll ja durch die Maßnahmen bei starkem Anstieg der Koloniezahl (oder in diesem Fall starkem Schwanken des Werts) herausgefunden werden. Ein höherer Referenzwert nur als Sicherheit, damit man als Betreiber diesen Wert auf gar keinen Fall überschreitet, ist jedenfalls nicht Sinn der Regelung.
Nebenbei: Wenn die Koloniezahlen Ihnen auffällig niedrig erscheinen, sollten Sie ein Kundenaudit mit dem Labor machen, d. h. dem Labor bei Probenahme und Untersuchung im Labor mal über die Schulter schauen. Auch wäre zu prüfen, ob das von Ihnen beauftragte Labor eigentlich für diese Untersuchungen akkreditiert ist, so wie es laut 42. BImSchV und UBA-Empfehlung gefordert ist. Das ist nach meinem Kenntnisstand bisher nur ein einziges Labor ...

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