VDI 2047 Blatt 2
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)
- Erscheinungsdatum
- 2019-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 67
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.
FAQ
Antwort:
Bei den betriebsinternen Kontrollen nach Abschnitt 9.3.2.2 der Richtlinie steht die Formulierung "kann". "Zwingend notwendig" ist nur, dass Sie Ihre Anlage und deren Zustand so genau im Blick haben, dass keine Überschreitungen der Prüfwerte nach 42. BImSchV auftreten. Die Dip-Slide-Tests sind ein Hilfsmittel, mit dem Probleme evtl. aufgrund von Trends frühzeitiger erkannt werden können. Sie müssen dieses Hilfsmittel nicht benutzen, aber die Fachleute im Ausschuss fanden es immerhin so hilfreich, dass Sie es durch die Aufnahme in die Richtlinie als Hilfsmittel anbieten wollten.
Antwort:
Nein, das ist eine Fehlinformation. Bei der 42. BImSchV und bei VDI 2047 Blatt 2 geht es allein um die Frage, ob das Risiko eines Aerosolauswurfs besteht. Die von Ihnen beschriebene Kühlerbauart besteht im Prinzip aus zwei Anlagen, nämlich einem "Trocken"kühler (der, für sich genommen, nicht unter Verordnung und Richtlinie fällt) und einem diesem vorgeschalteten nassen Luftkühler oder Befeuchter (der hingegen innerhalb des Geltungsbereichs liegt), das Ganze in einem großen Kasten. Der nachgeschaltete "Trocken"kühler unterbindet nicht den Tropfenauswurf aus dem Nasskühler. Damit bleibt die Anlage letztendlich eine nasse Verdunstungskühlanlage.