VDI 2047 Blatt 2
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)
- Erscheinungsdatum
- 2019-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 67
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.
FAQ
Antwort:
In der Tat ist die Vor-Ort-Erzeugung von ClO2 nur bei Trinkwasser, wie von der TrinkwV gefordert, notwendig. Für den Gebrauch in Verdunstungskühlanlagen teilen wir die Einschätzung, dass Fertiglösungen geeignet sind.
Antwort:
Die Festlegungen zu Verdunstungskühlanlagen waren vor VDI 2047 Blatt 2 verstreut über die genannten Regelwerke. Konsens in der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik ist, dass mit dem Erscheinen des Weißdrucks der VDI 2047 Blatt 2 deren Festlegungen gelten; die Festlegungen zu Verdunstungskühlanlagen in den anderen Regelwerken werden im Zug von deren Fortschreibung jeweils entfernt werden.