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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Bitte lesen Sie dazu in der Richtlinie VDi 2047 Blatt 2:2019-01 den Abschnitt 9.3.

Antwort:

Der VDI hat nicht in der Hand, was der VDMA, der übrigens kein unabhängiger Regelsetzer ist, sondern eine Interessenvertretung, veröffentlicht. Wir halten die Darstellung für unrichtig.
Ja, der Kunde kann dadurch verunsichert werden. Wenn Hersteller solcher Anlagen den Käufer falsch informieren, so müssen sie nach unserer Einschätzung damit rechnen, dass sie mit in die Haftung genommen werden, wenn der Käufer damit Schiffbruch erleidet.
Ob das so gewollt ist? Vom VDMA bzw. den Herstellern der Anlagen ganz sicher als Verkaufsargument. Vom VDI und vom Gesetzgeber nicht.

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