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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Eine VKA *kann* nicht Bestandteil einer Trinkwasser-Installation sein, sondern muss durch eine Sicherungseinrichtung von dieser getrennt sein. Ob Sie vor der Versprühung immer noch eine annehmbare Wasserbeschaffenheit ähnlich der von Trinkwasser haben, hängt von der Länge und dem Material der Zuleitung sowie von etwaiger Stagnation des Wassers bei Anlagenstillstand ab. Das kann man ohne Kenntnis der Anlage aber nicht beantworten. Wenn es also Gründe gibt, einen eine Gefährdung bedingenden Einfluss der Zusatzwasserbeschaffenheit zu vermuten, erscheint die Untersuchung sinnvoll. Ob eine rechtlich festgelegte Pflicht dazu besteht oder nicht, ist dabei nachrangig.

Antwort:

Tatsache ist, dass der Probenehmer, um das Neutralisationsmedium richtig dosieren zu können, wissen muss, wie viel Biozid er zu erwarten hat. Eine Dosierung von Thiosulfat im Überschuss ist m. W. nicht empfehlenswert und kann ebenfalls zu Verfälschungen des Ergebnisses führen.

Eine feste Sperrfirst für die Zudosierung gibt es nicht. Die Zehrung und Verdünnung hängen ja von verschiedenen Faktoren ab.

Es empfiehlt sich, die Problematik mit dem akkreditierten Analyselabor zu thematisieren.

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