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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Der Maßnahmenkatalog ist anlagenspezifisch. Will sagen: Sie werden nirgends einen pauschalen Maßnahmenkatalog für alle Anlagen finden, den Sie nicht zumindest anpassen müssen.
Ihre Frage deutet darauf hin, dass Sie viel Gewinn aus der Teilnahme an einer VDI-GBG-Partnerschulung nach VDI 2047 (siehe https://www.vdi.de/technik/fachthemen/bauen-und-gebaeudetechnik/fachbereiche/technische-gebaeudeausruestung/veranstaltungen/schulung-nach-vdi-2047-rueckkuehlwerke-sicherstellung-des-hygienegerechten-betriebs-von-verdunstungskuehlanlagen/aktuelle-schulungstermine/)schlagen könnten.

Antwort:

In der DIN EN ISO 19458 Probenahme, ursprünglich entwickelt für Trink- und Badewasser) ist die Entnahmetechnik Tabelle 1, Zweck a hauptsächlich für große Versorgungsleitungen und Hauptverteilungen im Trinkwasserbereich vorgesehen gewesen.

Daher die Anforderung zum Entfernen von Anbauteilen (Strahlformern etc.), das Abflammen und (beschrieben in 4.4.1.3 Hauptverteilungsleitungen):
"..die Entnahmearmatur halb öffnen und so lange Wasser abfließen lassen, bis die Temperatur konstant ist..".

Eine Volumen-/Mengenangabe wird hier nicht gemacht, auch keine konkrete Zeitvorgabe. Entscheidend ist die Temperaturkonstanz als Indikator dafür, dass jetzt "frisches" Wasser (nicht mehr durch Stagnation beeinflusst) der betrachteten Installation geliefert wird.

Die UBA-Empfehlung "..zur Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen..."usw. von 2017 verweist nur auf die
DIN EN ISO 19458 ("...sind die Vorgaben der DIN EN ISO 19458 einzuhalten." Seite 2, Pkt. C), was ja auch richtig ist.

Dies wird konkretisiert auf Seite 4 unter Pkt. C.2.1.:
"Die Durchführung der Probenahme erfolgt wie eine Probenahme aus Entnahmearmaturen nach DIN EN ISO 19458 Zweck a.
Es ist auch eine Probenahme an Dauerläufern möglich."

Auch hier wird keine Volumen-/Mengenangabe oder konkrete Zeitangabe gemacht, was ja korrekt ist, da es sich um einen Verweis auf die DIN EN ISO 19458 handelt.

In der VDI 2047 Blatt 2 wird ebenfalls auf die DIN EN ISO 19458 verwiesen, allerdings nicht explizit auf den Zweck a der Tabelle 1. Dies ergibt sich erst aus den Vorgaben für die (totraumarme) Probenahmearmatur "..desinfizierbar, vorzugsweise abflammbar.." und der Zeitvorgabe für das Ablaufenlassen vor der PN: "...vor der Probenahme ist das Wasser mindestens 30s ablaufen zu lassen.".

Desweiteren wird ja durch den Verweis auf die UBA-Empfehlung ebenfalls der Zweck a "hintenherum" eingeführt.

Auch in der VDI 2047 Blatt 2 wird keine Volumen-/Mengenangabe gemacht, allerdings die konkrete Zeitangabe von 30 Sekunden.
Wir haben damals darüber diskutiert, ob ein Ablaufenlassen bis zur Temperaturkonstanz sinnvoll ist, kamen aber meiner Erinnerung nach davon ab, weil je nach Art der Anbindung der PN-Armatur an die zu betrachtende Leitung (direkt in die Leitung eingebaut oder mit eigenem Abgang von der betrachteten Leitung) eine Temperaturkonstanz ggfs. sofort vorliegt, ohne das die PN-Armatur inkl. Zuleitung ausreichend gespült wurde. Wir wollten mit den 30 Sekunden Ablauf sicherstellen, das auf jeden Fall ein mehrfacher Wasserwechsel in der PN-Armatur samt Zuleitung vor der PN erfolgt.

Von daher gesehen ist das von Ihnen genannte Ablaufenlassen von 3 Litern (stammt aus dem Bereich der Untersuchungen von TW-Installationen) eigentlich nicht korrekt, da auch hier die Gefahr besteht, das die PN-Armatur inkl. Zuleitung nicht ausreichend gespült wird.

Also meines Erachtens ergibt sich daraus folgende Vorgehensweise:

- Anbauteile, falls vorhanden, entfernen
- Desinfizieren der PN-Armatur, am Besten durch Abflammen
- Ablaufenlassen des Wassers (bei mindestens halb, besser ganz geöffneter PN-Armatur) für mindestens 30 Sekunden, dann
- Flasche füllen (ohne das Ventil der PN-Armatur vorher noch einmal zu betätigen)

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