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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

In der 42.BImSchV ist auf § 3 Abschnitt 5 verwiesen:
Das Zusatzwasser ist zu beproben und muss für Anlagen innerhalb des Anwendungsbereichs von VDI 2047 Blatt 2 eine Legionellenkonzentration

Antwort:

1) Es gilt ganz klar die „Gesetzespyramide“: Gesetze MUSS man einhalten, VDI-Richtlinien und andere allgemein anerkannte Regeln der Technik haben exkulpierenden Empfehlungscharakter.
2) siehe 3).
3) Der Orientierungswert ist NICHT als Ersatz für eine eigene Bestimmung des Referenzwerts gedacht, sondern als Hilfe, solange man noch keinen Referenzwert hat. Also: Nein.
4) Eine Interpretation der Verordnung an dieser Stelle können wir Ihnen nicht bieten. Wenn Sie aufgrund Ihres Sachverstands oder von spezifischer Kenntnis der jeweiligen Anlage Zweifel an der Sinnhaftigkeit bestimmter Verordnungsfestlegungen haben, gilt es einen Weg zu finden, mit der Verordnung konform zu bleiben, jedoch mit der gebotenen Sorgfalt Maßnahmen zu finden, um ein sich eventuell ergebendes Risiko unter Kontrolle zu halten. Hier bietet sich die Kontaktaufnahme mit der Überwachungsbehörde an.
5) Wie bei 3) schon erwähnt, ist der Orientierungswert kein Angebot, um eigene Messungen zu unterlassen, sondern nur die Hilfestellung für die Anfangszeit.

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