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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Jede GBU ist regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Die Biostoffverordnung gibt aber hier ein Intervall von 2 Jahren zur Überprüfung vor. Nach der Inbetriebnahme beginnt der bestimmungsgemäße Betrieb. Damit werden Daten generiert, z.B. aus der Prozessüberwachung sowie der betriebsinternen Überwachung. Aus diesen Daten können neue Erkenntnisse erwachsen. Solche neuen Erkenntnisse sowie die Änderungen, die Einfluss auf die zu beherrschenden Gefährdungen haben, führen zur Notwendigkeit, die GBU zu aktualisieren. Wenn keine wesentlichen Änderungen bekannt sind, empfiehlt sich also trotzdem eine Überprüfung der GBU.

Antwort:

Grundsätzlich ist mittels der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung eine Abwägung zum Einsatz von Bioziden zu treffen und die hygienische Sicherheit steht letztendlich über dem Minimierungsgebot für Biozide. Dies folgt der Philosophie der Gesetzgebung auch bei der Energie: Auch hier geht Gesundheitsschutz vor Energieeinsparung. Ein Betreiber muss den Spagat zwischen beiden Anforderungen umsetzten, er darf weder dauerhaft Biozide vorbeugend ohne Belastungen einsetzen, noch erhebliche Belastungen ohne vorausschauende Maßnahmen tolerieren. Ausschließlich reaktiv auf laborseitig festgestellte Legionellenbelastungen zu reagieren führt ggf. zu erheblicher Verzögerung. Laborergebnisse liegen erst 1 bis 2 Wochen nach der Probenahme vor. Wer sein System ausschließlich reaktiv behandelt, riskiert daher sehenden Auges, dass Belastungen über mehr als eine Woche unerkannt verbreitet werden. Erkrankungen können die Folge sein.
Vor dem Hintergrund des Minimierungsgebots nicht zu rechtfertigen ist die früher oft praktizierte und über das gesamte Jahr gleichbleibende regelmäßige Dosierung mit hohen Einsatzkonzentrationen des Biozids. Es bedarf einer angepassten und bedarfsgerechten Bioziddosierung (gleich, ob oxidativ oder nicht oxidativ) für jede Anlage. Schlüssel ist die Hygiene-Gefährdungsbeurteilung. Diese muss regelmäßig fortgeschrieben werden und zu Optimierungen führen.
Die ausreichende Menge an limitierenden Maßnahmen, ohne diese zu übertreiben, ist eine anspruchsvolle Betreiberaufgabe, die in der Regel im Zusammenspiel mit erfahrenen Fachleuten, häufig Fachfirmen, gelöst wird. Auf dem Markt sind inzwischen unterschiedliche Systeme verfügbar, die als "Frühwarnsystem" und Entscheidungshilfe dienen können. Beispiele sind Onlineüberwachung, Schnelltests für Legionellen, Zehrungsmessungen für Biozide, Koloniezahlreduzierungsversuche, Biofilmerfassungen…). Sie bieten sowohl ausreichende hygienische Sicherheit, als auch einen minimierten Biozideinsatz.
Beim VDI-Wissensforum findet dazu Ende März 2023 der Spezialtag "Einsatz von Bioziden - notwendig oder vermeidbar" statt.

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