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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Ja, jedoch natürlich nur für den Kontext Verdunstungskühlanlage. Diese Qualifikation allein befähigt jedoch nicht zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, wohl aber zur Mitarbeit an einer solchen.

Antwort:

Es gibt immer wieder Fälle, wo eine oder mehrere Kühlzellen außer Betrieb sind. Das schlägt sich erfahrungsgemäß nicht in den Untersuchungsergebnissen nieder. Auch ein Wechsel der Zellen, in denen die Probenahme
dann stattfindet, zeigt, soweit uns bekannt, keine Auffälligkeiten. Dasselbe gilt für die Befunde nach Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Zellen.
Einzelne Zellen von VKA lassen sich im Kataster auch nicht so ohne weiteres als Anlagen definieren, wenn
der Gesamtkreislauf z.B. nur eine Messwarte oder Bioziddosierstelle hat (die ja dann in KaVKA für alle Zellen dieselbe wäre; man kann sie örtlich/räumlich aber nur einmal zuordnen).
Von daher wäre eine individuelle Beprobung jeder einzelnen Zelle nur dann angezeigt, wenn es konkreten Anlass zur Sorge gibt, dass hier signifikant andere Bedingungen vorliegen.

Nachtrag am 9.10.2019:
Eine Pauschalaussage für diese Anordnung zu treffen, ist immer schwierig und bedarf weiterer Informationen. Prinzipiell ist in so einem Fall immer zu empfehlen, die Anlage und den Systemschaltplan genau anzuschauen. Wenn der Vorlauf (zur VKA) eindeutig miteinander verbunden ist, wäre es möglich, die VKA im Kataster als eine Anlage zu sehen. Es sind solche Fälle bekannt. Die Legionellenvermehrung findet nach unseren Erkenntnissen zum großen Teil auf der Warmwasserseite statt. Bei der abgeschalteten Zelle sollte die Wasserverteilung (WW-Seite) selbstentleerend ein. Die Stagnation in der Tasse ist in der Regel weniger relevant und hätte bei einer hydraulischen Verbindung (KW-Seite) eine Auswirkung auf das gesamte Kühlsystem. Die Austrocknung der Kühleinbauten kann sogar einen positiven Effekt auf den hygienischen Zustand haben, da Biofilme ausgetrocknet werden und sie sich so besser von den Einbauten lösen können. Es gibt Anlagen welche diesen Zustand bewusst, durch sogenannte Zonenabschaltungen, hereinführen.

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