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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Die Frage ist u. E. nicht ganz eindeutig gestellt.

Grundlegend gilt: Nach der Richtlinie 83/189/EWG sind Normen (also auch die VDI-Richtlinien) technische Spezifikationen, die von einem anerkannten Regelsetzer zur wiederholten oder ständigen Anwendung angenommen wurden, deren Einhaltung jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist.

In diesem Sinne sind alle VDI-Richtlinien, DIN-Normen und sonstigen allgemein anerkannten Regeln der Technik "nur Empfehlungen". Sie sind gleichwohl in bestimmtem Rahmen rechtlich bindend, lassen jedoch den Weg offen, ein Schutzziel auch mit anderen Mitteln als den in der Regel vorgegebenen zu erreichen. Ihr Anwendung invoziert nur eine Entlastungswirkung.

Was die Parameter betrifft, die Sie erwähnen: Ich verstehe nicht, wo die Richtlinie hier missverständlich formuliert wäre. Was nach Meinung des Richtlinienausschusses zwingend zu messen ist und was nur empfohlen wird, haben wir durch die Formulierungen deutlich zu identifizieren versucht.

Antwort:

Nein, denn wir brauchen die Salzbeaufschlagung bei der Regeneration. Genau deswegen soll die Kapazität auf den Weichwasserbedarf von drei Tagen begrenzt werden.

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