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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

VDI-Richtlinien sind keine Verordnungen oder im juristischen Sinn zwingend bindende Richtlinien. Die Einhaltung einer VDI-Richtlinie, einer anerkannten Regel der Technik, gibt jedoch zur Vermutung technisch richtigen Handelns Anlass. Das bedeutet, auf die Frage bezogen: Der Betreiber darf wen auch immer mit dem Betrieb der Anlage betrauen, doch nur dann, wenn die Person auch geeignet ist (also u. a. auch fachlich kompetent), ist die Delegation wirksam. Und diese Eignung lässt sich mit einem Schulungszertifikat aus einer VDI-Partnerschulung leichter belegen als ohne eine solche Dokumentation.

Antwort:

Ihre Empfehlung ist im Einklang mit dem, was der Richtlinienausschuss fordert: kontinuierliche Messung ist der Königsweg, aber wenn es denn aus irgendwelchen Gründen nicht geht, ist mindestens 14-tägig zu messen. Dabei ist zu beachten, dass insbesondere konduktive Leitfähigkeitssensoren häufiger mal geprüft und evtl. ausgetauscht werden müssen.

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