Direkt zum Inhalt

VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
149,00 EUR inkl. MwSt.
Bei DIN Media bestellen

FAQ

Antwort:

Der im Januar 2019 erscheinende Weißdruck zur Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 hat sich in der Wortwahl weiter an die Verordnung angeglichen. So haben wir beispielsweise den "Normalzustand" durch "Referenzwert" ersetzt, um Verwirrung zu vermeiden. Eine Definitionslücke sehen wir nicht. Das Ermitteln des Referenzwerts als arithmetisches Mittel liegt – wenn auch nicht explizit genannt – nahe. Es ist dem Betreiber aber freigestellt, andere Methoden anzuwenden, sofern er diese rechtfertigen kann.

Antwort:

Wir halten den Begriff für ziemlich eindeutig. Es gibt Umlaufwasser und Frischwasser. Es erscheint ziemlich willkürlich Umlaufwasser, das nach 24 Stunden ausgetauscht wird, als "Frischwasser" zu titulieren. Im aktuellen Entwurf der VDI 2047 Blatt 2 haben wir das "Ablaufkühlung" genannt. In einer erklärenden Anmerkung steht ganz deutlich: "Der Umlaufwassermassenanteil beträgt 0 %."

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen