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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Ich bitte zunächst um Entschuldigung für die krankheitsbedingt lange Antwortzeit.
Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine Stilllegung und Wiederinbetriebnahme. Die Details dazu sind in der 42. BImSchV nachzulesen.

Beim Stadtwasser/Trinkwassernetz sollte die Schwankungsbreite der Rohwasser-Parameter einigermaßen gering sein. Ich würde hier davon ausgehen, dass eine Analyse des Wasserversorgers und die Vorgaben der TrinkwV zu den mikrobiologischen Parametern ausreichen.

Sie brauchen für die Anlage sowieso eine Gefährdungsbeurteilung von einem Sachverständigen, und zwar nach 42. BImSchV bezogen auf den Schutz Dritter und nach BetrSichV bezogen auf den Schutz Ihrer Beschäftigten. Der Ersteller dieses Gutachtens sollte in dieses die nötigen Maßnahmen spezifisch für Ihre Anlage aufnehmen.

Sie müssen jedoch auf folgendes achten: Die Verdunstungskühlanlage (VKA) müssen Sie mit einer Sicherungseinrichtung vom Trinkwassernetz trennen. Auf Seite der VKA ist das Wasser dann kein Trinkwasser mehr. Dies umso mehr, als in den Zuleitungen evtl. Wasser über lange Zeiträume (den ganzen Winter) stagniert. Dieses Wasser kann - insbesondere, wenn verstoffwechselbare Materialien in den Zuleitungen vorhanden sind - extrem verkeimen und für eine Startkontamination sorgen. Diese sollten Sie mit geeigneten Maßnahmen (z. B. vollständige Entleerung auch der Zuleitung, Spülung) ausschließen.

Antwort:

In der Tat steht die Vereidigung des ersten Sachverständigen in dem neuen Bestellungsgebiet noch aus. Dennoch waren schon immer Gefährdungsbeurteilungen für Verdunstungskühlanlagen nötig, für die Arbeitnehmer des eigenen Betriebs nach der BetrSichV, für die Umwelt wegen der Verkehrssicherungspflicht. Es gibt auch schon eine Weile Fachleute, die entsprechende Gefährdungsbeurteilungen erstellen können, beispielsweise die RLQ-Fachingenieure, siehe www.dincertco.de/6022. Solange es also noch keine Sachverständigen für das neue Bestellungsgebiet gibt, sind die o. g. Fachleute die erste Anlaufadresse.

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