Direkt zum Inhalt

VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
153,50 EUR inkl. MwSt.
Bei DIN Media bestellen

FAQ

Antwort:

Die Richtlinie, DIN EN 19458 und die UBA-Empfehlung enthalten Vorgaben zur Probenahme. Dabei ist die VDI-Richtlinie lt. Begründung zur 42. BImSchV als maßgeblich für den Stand der Technik zu sehen und die UBA-Empfehlung (trotz der Bezeichnung als Empfehlung) nach dem Text der 42. BImSchV bindend einzuhalten. Sie stellen selber fest, dass Ihre Probenahmestelle nicht mit der Richtlinie übereinstimmt. Daraus würde man i. Allg. wohl ableiten, dass nachgebessert werden muss. Auch den Fall, dass aus nachvollziehbaren Gründen an den nach Regelwerk vorgegebenen Stellen keine Probenahme möglich ist, sieht VDI 2047 Blatt 2 vor: In diesem Fall darf nach Abschnitt 9.3.2.1 due Probe als Schöpfprobe aus der Tasse oder unter der Verrieselung entnommen werden.

Antwort:

Nein, der Gedanke war ein anderer: Wenn die Anlage eine Weile gestanden hat, ist das Wasser, was in den Leitungen stagniert hat, vermutlich hochgradig verkeimt. Wenn man zunächst dieses Wasser ausstößt, ohne den Ventilator laufen zu haben, dann wird das Risiko gemindert, gleich mit dem ersten Schwall hochgradig verunreinigtes Aerosol zu erzeugen. Sie beziehen sich allerdings auf die aktuelle Weißdruckausgabe der Richtlinie. Im empfehle, auch einmal in den aktuellen Entwurf zu schauen.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen