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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

"Müssen" ist schon einmal das falsche Modalverb. (Sorry, aber mein Deutschlehrer hätte sich jetzt gefreut.)
Am Ende des Tags kommt es nur darauf an, dass der Job richtig gemacht wird. Die (natürliche oder juristische) Person, die letztendlich die Verantwortung für die Arbeiten hat, muss im Zweifelsfall nachweisen können, dass die Menschen, die sie geleistet haben, für den Job geeignet waren. Das ist ziemlich einfach, wenn ALLE, die Hand anlegen, ein aktuelles VDI-Zertifikat von einer Partnerschulung vorweisen können. Es ist jedoch durchaus auch zulässig, wenn nur die leitend und beaufsichtigend tätige Person "wissend" ist und die anderen einweist. Wenn Sie im Streitfall vor Gericht stehen, haben Sie in diesem Fall die Nachweispflicht: Ihre Felle werden wegschwimmen, wenn Sie keine überzeugende Dokumentation der Einweisung und Überwachung haben. Mit der VDI-Urkunde wird das alles einfacher...

Antwort:

Die Vorgaben zur Probenahme werden in den entsprechenden Normen, nicht in VDI 2047 Blatt 2, gegeben. Es gibt in VDI 2047 Blatt 2 im Anhang eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Probenahme, eine Beschreibung des rein handwerklichen Teils. Die Probenahmen dürfen jedoch, soweit es sich um durch die 42. BImSchV vorgegebene Probenahmen handelt, nur von eigens dafür geschulten Personen durchgeführt werden. Denen wird das nötige Wissen, darunter Kenntnis der einschlägigen Normen, im Rahmen der jeweiligen Schulungen vermittelt.

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