VDI 2047 Blatt 2
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)
- Erscheinungsdatum
- 2019-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 67
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.
FAQ
Antwort:
1) Wichtig ist, dass eine Probenahme nicht zeitnah nach einer Biozidzugabe erfolgt, da das die Probe verfälschen würde. Sinnvoll ist es also in Ihrem Beispiel wöchentlicher Zugabe, beispielsweise am Montag zu beproben, wenn am Dienstag Biozid zugegeben wird. Wir haben die Biozidzugabe in der Richtlinie nicht von einer Probennahme abhängig gemacht. Sie müssen jedoch bedenken, dass Biozide nach Biozidverordnung nur verwendet werden dürfen, wenn es ohne nicht geht. Wie der Nachweis der Notwendigkeit zu führen ist, ist m. E. aber nicht konkretisiert.
2) Dazu gibt es in der Richtlinie Aussagen, die ich an dieser Stelle nicht wiederholen möchte.
Antwort:
1) Hier liegt leider ein Schreibfehler vor: Es muss heißen NatriumTHIOglykolat. Die Konzentrationsangaben können wir leider nicht angeben, da es bei nicht-oxidativen Bioziden nirgends validierte Vorgaben dazu gibt. Eine Validierung eines Neutralisationsmittels müsste für jeden Wirkstoff und jede Wirkstoffkombination eigens durchgeführt werden und wurde wegen des Aufwands offenbar noch von niemandem vorgenommen. Es scheint, dass auch aus diesem Grund die nicht-oxidativen Biozide immer weniger genutzt werden. Wenn die Werkstoffe der Anlage auf die Nutzung oxidativer Biozide hin ausgelegt sind, spricht einiges dafür, solche zu benutzen.
2) „Sehr dürftig“? Das finde ich stark übertrieben. Vor VDI 2047 Blatt 2 gab es genau NICHTS. Jetzt gibt es mit VDI 2047 Blatt 2 eine recht umfassende Richtlinie. Dass diese weiter verbessert werden kann, ist gewiss. Wir arbeiten gerade daran und ich bin sicher, der nächste Entwurf (hoffentlich noch dieses Jahr) wird nochmal ein großer Schritt nach vorn sein. Tatsache bleibt aber, dass insbesondere im Bereich der Mikrobiologie und der Biozide noch eine Menge Forschungsbedarf besteht. Der VDI-Richtlinienausschuss besteht aus einer großen Zahl von hoch qualifizierten Fachleuten. Was diese an gesichertem Wissen haben, teilen sie mit Ihnen. Aber wo es Lücken gibt, können auch wir diese nicht immer füllen.