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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Urkunden zu VDI-GBG-Partnerschulungen gelten üblicherweise bis zum Erscheinen einer Neuausgabe der jeweiligen Richtlinie als Weißdruck. Das ist auch folgerichtig, da sich ja mit dem neuen Weißdruck immer auch etwas ändert. Davon abgesehen empfehlen wir eine Auffrischung der Schulung nach längstens fünf Jahren.

Antwort:

Probenehmerschulungen spezifisch für Verdunstungskühlanlagen gibt es m. W. (noch) nicht. Der Probenehmer muss jedoch von zwei Dingen Ahnung haben: vom Probenehmen an sich und von Verdunstungskühlanlagen. Daher ist die Kombination sinnvoll. Da die Probenahmen, wenn die Probe justiziabel sein soll, jedoch nur von einem akkreditierten Labor analysiert werden darf und der Probenehmer in dessen QM-System eingebunden sein muss - wie beim Trinkwasser - ist die jeweils nötige Schulung mit dem Labor abzustimmen, bei dem der Probenehmer unter Vertrag steht. Im Übrigen legt die UBA-Empfehlung nur eine Vermutungswirkung fest; es ist nicht gesagt, dass die nötigen Kenntnisse nur auf den genannten Wegen zu erwerben sind, sondern es wird die widerlegbare Vermutung aufgestellt, dass die Kenntnisse da sind, wenn die genannten Fortbildungen erfolgreich absolviert wurden.

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