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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Beide Temperaturen sind relevant und werden getrennt betrachtet. Man erhöht dadurch das betrachtete Bakterienspektrum.
Das Bakterienspektrum, das bei 22 °C angezüchtet wird, steht stellvertretend für Umweltorganismen,
dasjenige, was bei 36 °C (also menschlicher Körpertempemperatur) angezüchtet wird, für Organismen aus dem menschlichen oder thermotoleranteren Umfeld.
Für beide (22°C und 36°C) werden die Koloniezahlen ermittelt und die Mittelwerte für die jeweilige Temperatur erhoben.
Abweichungen (in 10er-Potenzen) von einem der beiden Mittelwerte können Hinweise auf Störungen des Normalbetriebs geben.

Antwort:

Leider ist die Frage etwas unkonkret gestellt. Ich muss unterstellen, dass es um die Gefährdungsbeurteilung geht.

Allgemein gilt, dass VDI 2047 Blatt 2 den Fokus auf den hygienegerechten Betrieb richtet und unter dieser Voraussetzung die Wahl des Aufstellungsorts betrachtet. Die sich konkret ergebenden Risiken hat dann der Betreiber zu analysieren, zu beurteilen und Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dabei ist die Gefährdungsbeurteilung selbst an sich ein Gutachten, das noch mehr Punkte enthalten muss. Die Tiefe dieses Punkts lässt sich nicht allgemeingültig festlegen. Der Betreiber muss in Kenntnis der konkreten Anlage, der Umgebung und unter selbstkritischer Berücksichtigung der ihm zur Verfügung stehenden Fachkunde entscheiden, ob er diese Fragestellung selber bearbeiten kann oder dazu die Hilfe eines Sachverständigen oder Gutachters braucht.

Anders - einfacher - ausgedrückt: Schon die Unsicherheit an sich ("Kann ich das? Was umfasst denn das alles?")lässt es weiser erscheinen, sich zur rechtssicheren Abarbeitung der Aufgabe externen Sachverstand verfügbar zu machen.

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