DIN EN 19694-6
Emissionen aus stationären Quellen - Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien - Teil 6: Ferrolegierungsindustrie; Deutsche Fassung EN 19694-6:2016
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Stationary source emissions - Determination of greenhouse gas (GHG) emissions in energy-intensive industries - Part 6: Ferroalloy industry; German version EN 19694-6:2016
- Erscheinungsdatum
- 2016-10
- Herausgeber
- VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 40
- Erhältlich in
- Deutsch
- Kurzreferat
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Die Norm "Emissionen aus stationären Quellen - Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien Teil 6: Ferrolegierungsindustrie" behandelt die Quantifizierung von Treibhausgasen (THG) der Ferrolegierungsindustrie. Diese beinhaltet ein metallurgischen Reduktionsverfahren, welches zu erheblichen Kohlendioxid-Emissionen führt. Diese Emissionen sind das Ergebnis einer carbothermischen Reaktion, die wesentlich für das Verfahren ist. In der Ferrolegierungsproduktion werden Erz, Kohlenstoff-Materialien und schlackebildende Materialien gemischt und auf hohe Temperaturen zum Schmelzen erhitzt. Schmelzen wird in der Regel in einem Lichtbogenofen durch Umwandlung von elektrischer Energie in Wärme erreicht. Die Wärme wird durch den elektrischen Lichtbogen und durch den Widerstand in den Einsatzstoffen hergestellt. Die Emissionen aus den Schmelzverfahren sind daher keine Emissionen aus einer Verbrennung. Diese Norm muss in Verbindung mit der Norm "Emissionen aus stationären Quellen - Bestimmung von Treibhausgasen (THG) aus energieintensiven Industrien - Teil 1: Allgemeine Grundsätze" verwendet werden, die sich mit allgemeinen Aspekten befasst und ein genereller, übergreifender Standard ist. Sie enthält allgemeine Anforderungen, Definitionen und Regeln für die Bestimmung der GHG-Emissionen für alle energieintensiven Sektoren, die auch für die oben genannte Norm gilt, regelt gemeinsame methodische Fragen und legt die Einzelheiten für die Anwendung der Regeln für die harmonisierten Methoden fest.