Wenn Gebäude lange Zeit leer stehen
Aktuell lassen zahlreiche Firmen ihre Mitarbeiter zu Hause arbeiten; viele Betriebe sind sogar komplett geschlossen. Die Folge: Etliche Gebäude stehen leer. Dadurch entsteht ein neues Risiko, nämlich eine Stagnation des Trinkwassers. Dieser Zustand führt zu einer Vermehrung von Keimen in der Installation.
Wasser ist nur von guter Qualität, wenn es frisch ist. Denn wie alle Lebensmittel verdirbt es, wenn es zu lange steht – „zu lange“ bedeutet, dass dies bei Wasser schon nach drei Tagen der Fall sein kann. Die Richtlinie VDI 6023 legt deswegen exakt fest, dass sämtliches in einer Trinkwasser-Installation enthaltene Wasser nach spätestens 72 Stunden ausgetauscht sein muss. Dies geht nur, wenn man richtig plant.
Es gilt der Grundsatz: So groß wie nötig, und so klein wie möglich. Sind beispielsweise die Leitungsdurchmesser zu klein bemessen, kommt es zu Druckabfällen, wenn mehrere Entnahmen gleichzeitig stattfinden. Sind die Leitungen hingegen „zu dick“, enthalten sie mehr Wasser als bestimmungsgemäß entnommen wird. Als Konsequenz stagniert das Trinkwasser.
Die bestimmungsgemäße Nutzung lässt sich simulieren
Immobilienbetreiber sollten ihre Trinkwasser-Installationen fachgerecht stilllegen oder die bestimmungsgemäße Nutzung simulieren. Die Simulation kann beispielsweise durch organisatorische Maßnahmen geschehen: Der Haustechniker begeht das Gebäude und sorgt für eine hinreichende Wasserentnahme. Dabei sollte er nicht nur jede einzelne Entnahmestelle öffnen, um Stagnationswasser abfließen zu lassen, sondern möglichst die in der Planung angenommenen Gleichzeitigkeiten beachten.
Das bedeutet, es sind mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen. Einen vollständigen Spülplan zu erstellen und die Spülungen konsequent durchzuführen ist allerdings keine triviale Aufgabe. Alternative dazu ist der Einbau von automatischen Spülarmaturen, die zeitgesteuert die Wasserentnahmen auslösen.
Die wesentlichen Aspekte der Trinkwasserhygiene
Die sachgerechte Außerbetriebnahme einer Trinkwasser-Installation im Fall einer Schließung eines Gebäudes beschreibt auch der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (DVQST). Als Basis dient sowohl die Richtlinie VDI/DVGW 6023 als auch der Entwurf VDI 3810 Blatt 2:
- Dauert die Nichtnutzung nicht länger als sieben Tage, genügt eine gründliche Spülung (mindestens fünf Minuten lang mehrere Entnahmestellen öffnen).
- Ist eine Schließung für mehr als sieben Tage absehbar, sollte die Absperreinrichtung geschlossen werden.
- Bei Wiederinbetriebnahme nach maximal vier Wochen muss nach dem Öffnen der Absperreinrichtung nach dem Arbeitsblatt DVGW W 557 gespült werden.
- Nach einer Stilllegung für mehr als vier Wochen sind zusätzlich zu den Spülmaßnahmen mikrobiologische Untersuchungen erforderlich.
- Bei einer Stilllegung von mehr als sechs Monaten ist die Trinkwasser-Installation fachgerecht vom Netz des Wasserversorgers zu trennen.
Näheres ist den genannten Richtlinien zu entnehmen.
Autoren: Thomas Wollstein, Frank Magdans
Fachlicher Ansprechpartner:
Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik
E-Mail-Adresse: wollstein@vdi.de
Hinweis: Lauschen Sie hierzu auch unserer Podcast-Folge „Wasser muss fließen“ mit Arnd Bürschgens, seinerseits Fachreferent im Bereich „Hygiene“ gemäß Richtlinie 6023.