VDI begrüßt Abschaffung der EEG-Umlage
Der VDI begrüßt den ersten Entwurf der EEG-Novelle 2023. Die Abschaffung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch und die Verlagerungen der übrigen Umlagen in ein eigenständiges Gesetz (EnUG) waren überfällig.
„Die aktuelle Regelung straft gerade diejenigen ab, die sich bereits aktiv für die Energiewende einsetzen“, unterstreicht Prof. Dr. Martin Maslaton, Mitglied des VDI-Fachausschusses Regenerative Energien (FA-RE) und des interdisziplinären VDI-Gremiums Klimaschutz und Energiewende.
Im Bereich der Akteursvielfalt bewertet der VDI die zielgerichtete Privilegierung von Bürgerenergiegesellschaften ausdrücklich positiv. Gleichzeitig ist die tatsächliche Mitbestimmungskompetenz lokaler Akteure in den Bürgerenergiegesellschaften entscheidend, um eine nachhaltige Akzeptanz zu erreichen.
Ein weiterer Fortschritt ist das Heraufsetzen der Ausschreibungsschwellenwerte sowie der erweiterte beihilferechtliche Spielraum der neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien („CEEAG“). Auf Unverständnis stößt beim VDI dagegen die Streichung der vorgesehenen Ziele des Gesetzes. Dies schränkt die Akteursvielfalt deutlich ein und senkt zudem die Akzeptanz des Vorhabens.
Ihre Ansprechpartner im VDI:
Christian Krause
Leiter VDI-Büro Berlin
Telefon: +49 30 275 957-13
E-Mail: krause_c@vdi.de
Dr.-Ing. Jochen Theloke
Geschäftsführer VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt
Telefon: +49 211 6214-369
E-Mail: theloke@vdi.de