Planungshilfe für E-Ladestationen in Gebäuden
Elektrofahrzeuge, elektrisch ladbare Hybridfahrzeuge und ganz oder unterstützend elektrisch angetriebene Zweiräder gehören mittlerweile zum festen Bestandteil auf Deutschlands Straßen. Um die Attraktivität und die Anzahl der E-Fahrzeuge zu steigern, ist es zwingend notwendig, städteplanerische Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt vor allem eine ausgereifte Infrastruktur zum Laden der Fahrzeuge. Die neue Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 widmet sich der Schaffung von Ladeplätzen für die E-Mobilität an Gebäuden und der konkreten Ausstattung und Ausgestaltung der Ladeplätze.
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Die Richtlinie beschreibt, welche Form von Ladeplatz an welchem Gebäude passend ist. Verschiedene Gebäudetypen erfordern unterschiedliche Ausführungen oder Ausstattungen. Hierzu zählen Wohngebäude mit Privatparkplätzen – darunter fallen Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Einzel- und Sammelgaragen, Fahrradabstellräume – sowie Verkaufsstellen wie Läden, Kaufhäuser und Einkaufszentren, bei denen Parkplätze für Kunden angeschlossen sind. Auch Arbeitsstätten mit Mitarbeiter- bzw. Besucherparkplätzen, öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie.
VDI 2166 Blatt 2 gibt Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen. Dazu zählen Pkw und zweirädrige Fahrzeuge sowohl mit entnehmbarer und nicht entnehmbarer Batterie. Das neue Blatt 2 versteht sich als Ergänzung zur VDI 2050 Blatt 5 „Anforderungen an Technikzentralen – Elektrotechnik“, in dem die Anforderungen der Elektromobilität noch nicht erfasst sind.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden - Hinweise für die Elektromobilität“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erschien im Juni 2019 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 94,50 beim Beuth Verlag in Berlin (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 % Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/2166 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gbg@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 30.11.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.
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