Gemeinsamer Protest gegen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“
Am Montag (11. November 2019) berät der Ausschuss für Kulturfragen des Bundesrats über das soeben vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung. Die Hochschulrektorenkonferenz und der VDI Verein Deutscher Ingenieure fordern den Bundesrat dringend auf, die im Gesetzentwurf vorgesehenen neuen Fortbildungsbezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ abzulehnen. Sie wissen sich darin einig mit zahlreichen Berufsverbänden.
Die geplanten Fortbildungsbezeichnungen sind weder erforderlich noch hilfreich für eine Steigerung des Stellenwerts beruflicher Bildung. Ohne Not stellen sie die bisherigen, in der Gesellschaft, Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt fest etablierten und angesehenen Fortbildungsbezeichnungen (wie z.B. den Betriebswirt, Wirtschaftsfachwirt, Industriemeister usw.) in Frage.
Die neuen Bezeichnungen werden nicht die vom Gesetzgeber beabsichtigten Transparenz bringen. Vielmehr werden sie zu Verwirrung führen, denn die Begriffe „Bachelor“ und „Master“ werden in Deutschland eindeutig mit dem akademischen Bildungsweg assoziiert.
Auch europaweit werden Bachelor und Master ausschließlich von hochschulischen Einrichtungen vergeben. Damit sind im internationalen Kontext Missverständnisse zu Lasten von Absolventinnen und Absolventen sowie Unternehmen vorprogrammiert.
Darüber hinaus handelt es sich bei dem Vorschlag um einen rechtswidrigen Eingriff in die Kompetenzverteilung im föderalen System der Bundesrepublik. Ein von der Kultusministerkonferenz eingeholtes Rechtsgutachten kommt mit großem Nachdruck zu demselben Ergebnis.
Und schließlich gefährdet der vorgelegte Gesetzentwurf die bereits erreichten Ziele des Bologna-Prozesses und damit eines der wichtigsten europäischen, von Bund, Ländern und Hochschulen gemeinsam getragenen Reformprojekte der vergangenen Jahrzehnte.
Aufgrund dieser Erwägungen fordern die Unterzeichner den Bundesrat dringend auf zu verhindern, dass die genannten Begriffe im neuen Berufsbildungsgesetz Anwendung finden.