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Funkgestützte Kommunikation in der Automatisierungstechnik

Die neue Richtlinie VDI/VDE 2185 Blatt 1 gibt ein Überblick über die Anforderungen an die Funkkommunikation in der Automatisierungstechnik. Die wesentlichen Grundlagen der Funkkommunikation werden vorgestellt und sollen dem Anwender als Entscheidungshilfe beim Einsatz der Funkübertragung in Automatisierungsanwendungen dienen. Die Richtlinie gilt für die Prozessautomatisierung, Infrastrukturanlagen (wie beispielsweise Kläranlagen), Fertigungsautomatisierung und die Intralogistik/Transport.

Die VDI/VDE 2185 Blatt 1 wurde aufgrund der in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen beim Einsatz von Funklösungen für automatisierungstechnische Anwendungen, der rasanten Entwicklung neuer Funktechnologien und Funkstandards sowie Anforderungen neuer Anwendungen und Trends wie Digitalisierung, Industrie 4.0, Internet-of-Things komplett aktualisiert. Ihre Inhalte fokussieren größtenteils auf Nutzer der Funktechnik in den genannten Einsatzbereichen, liefern aber auch für Hersteller und Dienstleister wertvolle Informationen.

Die Richtlinie beinhaltet die systematische Erfassung der Anforderungen, die Grundlagen zum Übertragungssystem (auch der Antenne) und beschreibt verschiedene Verfahren, die den koordinierenden Zugriff ermöglichen, um Koexistenz von Funkanwendungen zu unterstützen. Zudem wird ein Vorgehen vorgeschlagen, das den Anwender bei der Auswahl einer Funktechnologie unterstützt.

Herausgeber der Richtlinie VDI/VDE 2185 Blatt 1 „Funkgestützte Kommunikation in der Automatisierungstechnik – Anforderungen und Grundlagen für den Einsatz von Funklösungen für industrielle Mess- und Automatisierungsanwendungen“ ist die VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik (GMA). Die Richtlinie erscheint im März 2019 als Entwurf und kann zum Preis von EUR 185,50 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/2185 möglich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gma@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 31.08.2019. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellenkostenfrei eingesehen werden.

Stephan Berends
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Stephan Berends

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