Bioabfälle: Damit es Anrainern nicht stinkt
Bei der Genehmigung von Anlagen zur Abfallbehandlung spielen die zu erwartenden Geruchsemissionen aus umwelthygienischer Sicht eine wichtige Rolle. Mithilfe von Ausbreitungsrechnungen können Immissionskonzentrationen im Umfeld von geplanten Anlagen prognostiziert werden. Neben den meteorologischen Daten bedarf es hierzu der Kenntnis über die Emissionsfracht und die Emissionsbedingungen der geplanten Anlage. Die neue Richtlinie VDI 3475 Blatt 7 hilft bei der Ausbreitungsrechnung der Geruchsemissionslast von Kompostierungs- und Vergärungsanlagen.
Wer seinen Biomüll im Sommer für eine Woche stehen lässt, erkennt schnell: Geruchsemissionen können zum echten Problem werden. Umso wichtiger ist die Thematik bei professionellen Kompostierungs- und Vergärungsanlagen, bei denen deutschlandweit jährlich 15 bis 16 Mio. Megagramm (Mg) Bioabfälle verwertet werden. Landesweit bringen fast 1.000 Kompostierungsanlagen und 170 etwa Vergärungsanlagen kräftig Schwung in die ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft – das ist eine sehr positive Entwicklung, bringt aber entsprechende Herausforderungen mit sich.
Der Schutz der Anwohnerschaft vor extremen Geruchsimmissionen ist eine davon. Daher müssen vor der Errichtung einer solchen Anlage eine Analyse und Planung durchgeführt und eine Immissionsprognose erstellt werden. Sie ist mit ausschlaggebend für die Standortwahl und den gesamten Planungsprozess. Die Richtlinie VDI 3475 Blatt 7 bietet Informationen zur Berechnung von Geruchsstofffrachten, die maßgeblich für die Immissionsprognose ist. Sie benennt Bezugsgrößen, Anlagenarten (offene/geschlossene Grünabfallkompostierung, Bioabfallkompostierung mit vorgeschalteter Vergärungsstufe) und Teilprozesse. Die Richtlinie wendet sich an Planer und Sachverständige im Zusammenhang mit Kompostierungs- und Vergärungsanlagen.
Herausgeber der Richtlinie VDI 3475 Blatt 7 „Emissionsminderung - Geruchsemissionsfaktoren für die biologische Abfallbehandlung“ ist die VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss. Die Richtlinie ist im Mai 2021 als Weißdruck erschienen und ersetzt den Entwurf von Februar 2020. Sie kann zum Preis ab EUR 52,10 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind unter www.beuth.de oder www.vdi.de/3475 möglich. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Christoph Sager
VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss
Telefon: +49 211 6214-404
E-Mail: sager@vdi.de