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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

At a glance

German title

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Publication date
2018-01
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Technische Gebäudeausrüstung
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Number of pages
25
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

Eine *rechtliche* Vorgabe sowieso nicht, sondern allenfalls eine in technischen Regeln. Aber auch die m. W. nicht. Die Einzelzuleitungen PWC (nach VDI/DVGW 6023) und PWH (nach DVGW W 551) dürfen jeweils nicht > 3 Liter Inhalt haben. Es gibt ferner Vorgaben zum regelmäßigen Wasseraustausch. Daraus leitet sich die Empfehlung ab, selten benutzte Entnahmestellen durchzuschleifen und endständig eine häufig benutzte Entnahmestelle anzuschließen.

Antwort:

So kann man die Frage nicht beantworten. Es kommt immer auf die Ursache an. Wenn die Anlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant und errichtet wurde und eine Hygiene-Erstinspektion stattgefunden hat, sind schon einmal viele Fehler ausgeschlossen. Es ist (hoffentlich) auch klar, dass nach Befüllung der bestimmungsgemäße Wasseraustausch aufrecht erhalten werden muss, d. h., dass die Anlage nicht nach dem Befüllen längere Zeit ohne Wasserwechsel herumsteht, ist eine schlechte Wasserqualität kein Wunder. Zwischen Befüllen und Abnahme befindet sich die Anlage noch im Verantwortungsbereich des Errichters. Wenn also die schlechte Wasserqualität durch Stagnation zwischen Befüllen und Abnahme begründet ist, wird man die Verantwortung im Allgemeinen dem Errichter zuordnen.

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