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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

At a glance

German title

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Publication date
2018-01
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Technische Gebäudeausrüstung
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Number of pages
25
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

Wenn es ein Sonderdruck mit der aktuellen Fassung ist, d. h. VDI/DVGW 6023, Ausgabe 2013, dann haben Sie die aktuelle Version gelesen. Was immer Sie gehört haben: Es gilt das, was in der Richtlinie steht.

Hier ist noch ein Missverständnis auszuräumen: Es soll nicht nach 72 Stunden *entleert* werden, sondern alles Wasser, das sich in der Trinkwasser-Installation (TWI) befindet, muss binnen 72 Stunden ausgetauscht, d. h. verbraucht, sein. Das geschieht, wenn bei der Planung und Errichtung alles richtig gemacht wurde, normalerweise einfach durch normale (= bestimmungsgemäße) Nutzung. Und das ist auch das, was während eines Urlaubs passieren sollte: Jede Entnahmestelle (wirklich jede!) sollte alle 72 Stunden so lange geöffnet werden, bis wieder kaltes Wasser austritt. Dass müsste nach ca. 3 Litern Entnahme (ersatzweise, aber wegen der unterschiedlichen Armaturen nicht genau, 30 s) der Fall sein. Am besten auch mehrere Entnahmestellen gleichzeitig voll öffnen, damit in den Hauptleitungen hinreichende Strömungsgeschwindigkeiten auftreten. Das kann Ihre die Blumen gießende Vertrauensperson erledigen, alternativ automatische Spülarmaturen.

Auf jeden Fall empfiehlt es sich, nach der Rückkehr wirklich lange und intensiv zu spülen, ebenfalls durch volles Öffnen möglichst aller Armnaturen, bis wieder frisches (= kaltes) Wasser kommt.

Erst wenn Sie absehbar länger als 4 Wochen den Betrieb unterbrechen wollen, sind die Leitungen abzusperren, aber dann nicht an den Absperrhähnen kurz vor den Entnahmestellen, sondern am Hauptstrang. Und auch dann ist bei Wiederinbetriebnahme gründlichst zu spülen.

In der Tat dürfte die Absperrung in der Regel nicht durchführbar sein. Daher führt in aller Regel kein Weg um den Wasseraustausch alle drei Tage herum.

Antwort:

Die Frage ist per Ferndiagnose nicht zu beantworten. Grundsätzlich gilt, dass Trinkwasser-Installationen immer so zu planen, errichten und betreiben sind, dass alle (aktuellen) allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Dies ist der Vorsorgegrundsatz aus der TrinkwV.
VDI 6023 gibt nur vor, DASS ein bestimmter endständiger Wasserwechsel eingehalten werden muss. WIE Sie dieses Ziel erreichen, ist - immer vorausgesetzt, die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden eingehalten - Ihrem Ingenieurverstand überlassen.

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