Direkt zum Inhalt

VDI-MT 2047 Blatt 4

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln) -Qualifikation von Personal zum Betreiben von Verdunstungskühlanlagen

At a glance

German title

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice) - Qualifiation of personnel for works on evaporative cooling systems

Publication date
2019-01
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Technische Gebäudeausrüstung
Related manuals
Number of pages
8
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie bietet dem Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine Möglichkeit zur Qualifikation von Personal und zum Nachweis der geeigneten Qualifikation von Personal, das mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betraut ist. Die Richtlinie legt Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest.

View Table of Contents (PDF file)

Purchase VDI Standard

Price from
41,90 EUR VAT included
Purchase now

FAQ

Antwort:

Der Betreiber einer Anlage (in Ihrer Anfrage der Kunde) kann fordern, dass Arbeiten am Kühlturm nur von Kräften durchgeführt werden, die eine bestimmte Qualifikation haben bzw. an einer bestimmten Schulungsmaßnahme teilgenommen haben. Dann kommt der Vertrag zwischen Betreiber und Dienstleister nur zustande, wenn der Dienstleister dies zusichert. Heißt: Für den Kunden ist es eine freiwillige (wenngleich gut begründete) Entscheidung, dass er diese Qualifikation fordert, für den Dienstleister dann eine vertragliche Verpflichtung.

Grundsätzlich ist jeder Betreiber von Anlagen nach VDI 2047 Blatt 2 bzw. 42. BImSchV für die Eignung (also auch Qualifikation) von Personal für bestimmte Tätigkeiten verantwortlich. Setzt er unzureichend qualifiziertes Personal ein, ist eine etwaige Delegation unwirksam. Dabei ist keine spezifische Schulung vorgeschrieben. Die VDI-Partnerschulungen (Das sind die, die Sie über https://www.vdi.de/richtlinien/schulungen-zu-vdi-richtlinien finden.) sind ein ANGEBOT an Verantwortliche: Wer dieses Angebot nutzt, kann gut nachweisen, dass für die geeignete Qualifikation Sorge getragen wurde. Die nötige Qualifikation kann auch auf anderen Wegen erworben werden; in dem Fall muss man selbst für den Nachweis der Eignung sorgen.

Antwort:

Uns ist die bei Abfassung der 42. BImSchV zugrunde gelegte Definition auch nicht bekannt.

Ask a question / Contact us