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VDI-MT 2047 Blatt 4

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln) -Qualifikation von Personal zum Betreiben von Verdunstungskühlanlagen

At a glance

German title

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice) - Qualifiation of personnel for works on evaporative cooling systems

Publication date
2019-01
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Technische Gebäudeausrüstung
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Number of pages
8
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie bietet dem Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine Möglichkeit zur Qualifikation von Personal und zum Nachweis der geeigneten Qualifikation von Personal, das mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betraut ist. Die Richtlinie legt Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest.

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FAQ

Antwort:

Maßgeblich für den Stand der Technik hinsichtlich des bestimmungsgemäßen Betriebs der Anlage, so steht es in der Begründung zur genannten Verordnung, ist die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2. Sie sollten sich daher diese Richtlinie und ggf. eine VDI-GBG-Partnerschulung zu Gemüte führen.

Antwort:

Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist eine Betreiberaufgabe. Wenn der Betreiber die nötige Fachkenntnis hat, die GBU zu erstellen, darf er das sicher auch selbst. Ich bezweifle allerdings, dass viele Betreiber die nötige umfassende juristische und technische Sachkkentnis haben. Ich wäre persönlich als Betreiber auch eher vorsichtig: Sollte Ihre GBU in Zweifel gezogen werden, wird die Beweislast dafür, DASS Sie als Betreiber die nötigen Kenntnisse hatten, bei Ihnen liegen. Sie können sich natürlich schulen lassen. Dann müssen Sie den Aufwand für die Schulung (Zeit und Kosten) und den Arbeitsaufwand für die Erstellung der GBU gegen das Sachverständigenhonorar aufrechnen. (Und so sehr ich von unseren VDI-Partnerschulungen überzeugt bin, glaube ich nicht, dass sie das für eine GBU nötige umfassende Wissen vermitteln.)

Weiterhin stellt sich die Frage, inwieweit Sie frei von Interessenskonflikten sind.

Mit der Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen liegen diese Zweifel nicht so nahe.

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