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VDI-MT 2047 Blatt 4

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln) -Qualifikation von Personal zum Betreiben von Verdunstungskühlanlagen

At a glance

German title

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice) - Qualifiation of personnel for works on evaporative cooling systems

Publication date
2019-01
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Technische Gebäudeausrüstung
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Number of pages
8
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie bietet dem Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine Möglichkeit zur Qualifikation von Personal und zum Nachweis der geeigneten Qualifikation von Personal, das mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betraut ist. Die Richtlinie legt Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest.

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FAQ

Antwort:

Die Gültigkeit der Urkunde ist an die Gültigkeit der Richtlinie gebunden und beträgt in der Regel fünf Jahre. Wir halten es auch für sinnvoll, nach spätestens dieser Zeit - oder eben, wenn an der Richtlinie Änderungen vorgenommen wurden - eine neue Schulung zu besuchen. Es gibt keine dedizierten Schulungen nur über die Änderungen, wenn Sie das mit "Auffrischung" meinen. Da für viele Schulungsteilnehmer die Schulung nach VDI 2047 Blatt 2 die erste gezielte Hygieneschulung war und diese daher viel neues Wissen lieferte, das erst einmal verdaut sein muss, halten wir es für eine durchaus gute Idee, nach spätestens fünf Jahren nochmal eine übliche Schulung nach VDI 2047 Blatt 2 zu besuchen, vielleicht, wegen der anderen Art der Vermittlung, mal bei anderen Referenten. Die Richtlinie befindet sich derzeit im Entwurfsstadium bis 30.4.2018. Es ist daher absehbar, dass spätestens 2019 ein neuer Weißdruck erscheint und damit eine Neuschulung auf jeden Fall lohnt. Sollten Sie oder die Personen, um die es geht, schon vor der Veröffentlichung der 42. BImSchV geschult sein, ist auch das ein Anlass, mal über eine Neuschulung nachzudenken... Schlussendlich hängt ein sinnvolles Intervall auch davon ab, wie intensiv man in der Zwischenzeit mit dem Wissen arbeitet, ob man evtl. zwischenzeitlich andere Fortbildungen, Fachkonferenzen o.ä. besucht hat usw.

Antwort:

Die Richtlinie, DIN EN 19458 und die UBA-Empfehlung enthalten Vorgaben zur Probenahme. Dabei ist die VDI-Richtlinie lt. Begründung zur 42. BImSchV als maßgeblich für den Stand der Technik zu sehen und die UBA-Empfehlung (trotz der Bezeichnung als Empfehlung) nach dem Text der 42. BImSchV bindend einzuhalten. Sie stellen selber fest, dass Ihre Probenahmestelle nicht mit der Richtlinie übereinstimmt. Daraus würde man i. Allg. wohl ableiten, dass nachgebessert werden muss. Auch den Fall, dass aus nachvollziehbaren Gründen an den nach Regelwerk vorgegebenen Stellen keine Probenahme möglich ist, sieht VDI 2047 Blatt 2 vor: In diesem Fall darf nach Abschnitt 9.3.2.1 due Probe als Schöpfprobe aus der Tasse oder unter der Verrieselung entnommen werden.

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