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VDI-MT 2047 Blatt 4

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln) -Qualifikation von Personal zum Betreiben von Verdunstungskühlanlagen

At a glance

German title

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice) - Qualifiation of personnel for works on evaporative cooling systems

Publication date
2019-01
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Technische Gebäudeausrüstung
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Number of pages
8
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie bietet dem Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine Möglichkeit zur Qualifikation von Personal und zum Nachweis der geeigneten Qualifikation von Personal, das mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betraut ist. Die Richtlinie legt Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest.

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FAQ

Antwort:

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein totes Papier, sondern muss regelmäßig aktualisiert werden. Von daher würde ich tatsächlich eine Aktualisierung oder gar neue Gefährdungsbeurteilung empfehlen.

Antwort:

www.kavka.bund.de

kavka = *KA*taster *V*erdunstungs*K*ühl*A*nlagen

Solange Sie in der Phase sind, keine VKA zu haben, sondern nur darüber nachzusinnen, brauchen Sie nichts zu melden. Wenn Sie jedoch eine in Betrieb setzen wollen oder schon betreiben, müssen Sie sie melden.

Die Gefährdungsbeurteilung muss eigentlich schon lange vorliegen. Die Betreiberpflicht zur Erstellung einer solchen ergibt sich nämlich nicht erst aus der 42. BImSchV. Der Betreiber war schon lange verpflichtet, seine Anlage in verkehrssicherem Zustand zu halten, und jeder Arbeitgeber hat "schon immer" die Pflicht gehabt, für die Arbeiten seiner Beschäftigten eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die 42. BImSchV hat lediglich das Augenmerk auf eine bestimmte, sehr konkrete Gefährdung gerichtet.

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