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VDI-MT 2047 Blatt 4

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln) -Qualifikation von Personal zum Betreiben von Verdunstungskühlanlagen

At a glance

German title

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice) - Qualifiation of personnel for works on evaporative cooling systems

Publication date
2019-01
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Technische Gebäudeausrüstung
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Number of pages
8
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie bietet dem Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine Möglichkeit zur Qualifikation von Personal und zum Nachweis der geeigneten Qualifikation von Personal, das mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betraut ist. Die Richtlinie legt Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest.

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FAQ

Antwort:

Jede GBU ist regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Die Biostoffverordnung gibt aber hier ein Intervall von 2 Jahren zur Überprüfung vor. Nach der Inbetriebnahme beginnt der bestimmungsgemäße Betrieb. Damit werden Daten generiert, z.B. aus der Prozessüberwachung sowie der betriebsinternen Überwachung. Aus diesen Daten können neue Erkenntnisse erwachsen. Solche neuen Erkenntnisse sowie die Änderungen, die Einfluss auf die zu beherrschenden Gefährdungen haben, führen zur Notwendigkeit, die GBU zu aktualisieren. Wenn keine wesentlichen Änderungen bekannt sind, empfiehlt sich also trotzdem eine Überprüfung der GBU.

Antwort:

Grundsätzlich ist mittels der Hygiene-Gefährdungsbeurteilung eine Abwägung zum Einsatz von Bioziden zu treffen und die hygienische Sicherheit steht letztendlich über dem Minimierungsgebot für Biozide. Dies folgt der Philosophie der Gesetzgebung auch bei der Energie: Auch hier geht Gesundheitsschutz vor Energieeinsparung. Ein Betreiber muss den Spagat zwischen beiden Anforderungen umsetzten, er darf weder dauerhaft Biozide vorbeugend ohne Belastungen einsetzen, noch erhebliche Belastungen ohne vorausschauende Maßnahmen tolerieren. Ausschließlich reaktiv auf laborseitig festgestellte Legionellenbelastungen zu reagieren führt ggf. zu erheblicher Verzögerung. Laborergebnisse liegen erst 1 bis 2 Wochen nach der Probenahme vor. Wer sein System ausschließlich reaktiv behandelt, riskiert daher sehenden Auges, dass Belastungen über mehr als eine Woche unerkannt verbreitet werden. Erkrankungen können die Folge sein.
Vor dem Hintergrund des Minimierungsgebots nicht zu rechtfertigen ist die früher oft praktizierte und über das gesamte Jahr gleichbleibende regelmäßige Dosierung mit hohen Einsatzkonzentrationen des Biozids. Es bedarf einer angepassten und bedarfsgerechten Bioziddosierung (gleich, ob oxidativ oder nicht oxidativ) für jede Anlage. Schlüssel ist die Hygiene-Gefährdungsbeurteilung. Diese muss regelmäßig fortgeschrieben werden und zu Optimierungen führen.
Die ausreichende Menge an limitierenden Maßnahmen, ohne diese zu übertreiben, ist eine anspruchsvolle Betreiberaufgabe, die in der Regel im Zusammenspiel mit erfahrenen Fachleuten, häufig Fachfirmen, gelöst wird. Auf dem Markt sind inzwischen unterschiedliche Systeme verfügbar, die als "Frühwarnsystem" und Entscheidungshilfe dienen können. Beispiele sind Onlineüberwachung, Schnelltests für Legionellen, Zehrungsmessungen für Biozide, Koloniezahlreduzierungsversuche, Biofilmerfassungen…). Sie bieten sowohl ausreichende hygienische Sicherheit, als auch einen minimierten Biozideinsatz.
Beim VDI-Wissensforum findet dazu Ende März 2023 der Spezialtag "Einsatz von Bioziden - notwendig oder vermeidbar" statt.

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