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VDI-MT 2047 Blatt 4

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln) -Qualifikation von Personal zum Betreiben von Verdunstungskühlanlagen

At a glance

German title

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice) - Qualifiation of personnel for works on evaporative cooling systems

Publication date
2019-01
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Technische Gebäudeausrüstung
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Number of pages
8
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie bietet dem Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine Möglichkeit zur Qualifikation von Personal und zum Nachweis der geeigneten Qualifikation von Personal, das mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betraut ist. Die Richtlinie legt Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest.

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FAQ

Antwort:

Werden Trockenkühler bei Bedarf mit Wasser berieselt ("Gartenschlauch-Kühlung"), werden sie zu Nasskühlern. Damit sind alle Gefahren des Nasskühlbetriebs verbunden. Hier hilft es auch nur wenig, dass die Anlagen im Durchlauf betrieben werden, denn die nassen Bauteile sind dauernd nass und stehen im Kontakt mit der Atmosphäre. Lange Rede, kurzer Sinn: Ja, eine solche Anlage ist im Nassbetrieb so zu sehen wie ein Nasskühlturm. Die Reinigung mit dem Hochdruckreiniger ist eine andere Sache: Die Anlage wird ja während der Reinigung nicht betrieben. Es sollte sichergestellt werden, dass die Anlage vor dem Wiederanfahren wieder trocken ist. Sie ist also nicht dauerfeucht und sollte daher nicht verkeimen. Natürlich ist darauf zu achten, dass die mit dem Hochdruckreiniger befreiten Verschmutzungen nicht in die Umgebung "hinausgeblasen" werden, und natürlich ist auch der Arbeitsschutz zu beachten.

Antwort:

Richtig ist, dass in der Richtlinie (leider) nur im Abschnitt „Regelmäßige Laboruntersuchungen“ der explizite Hinweis steht, dass die Probenahme durch nach VDI 2047 Blatt 2 oder VDI 6022 geschultes Personal erfolgen soll. Die Schulung oder Nicht-Schulung von Personal hat jedoch Folgen: Nach den Grundregeln rechtswirksamer Delegation (siehe auch VDI 3810 Blatt 1.1) ist eine Delegation nur dann wirksam, wenn der Delegationsempfänger (1) fachlich geeignet ist, (2) ihm seine Aufgabe genau und verständlich vermittelt wurde, (3) er die Möglichkeiten (insbesondere Zugang) und Mittel hat, seine Aufgabe eigenverantwortlich zu erfüllen und (4) der Delegierende die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgabe in angemessenem Rahmen überprüft. Eine Schulungsurkunde nach VDI 2047 Blatt 2 dürfte i. S. einer entlastenden Dokumentation für (1) (fachliche Eignung) und Teilaspekte von (2) (Einweisung) wirken. Selbstverständlich kann eine Führungskraft auch durch entsprechenden Aufwand bei (2) (Einweisung) und (4) (Kontrolle) die nötige Absicherung erzielen. Die Verantwortung für die Probenahme bleibt in diesem Fall allerdings möglicherweise vollständig bei der Führungskraft.

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