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VDI-MT 2047 Blatt 4

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln) -Qualifikation von Personal zum Betreiben von Verdunstungskühlanlagen

At a glance

German title

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice) - Qualifiation of personnel for works on evaporative cooling systems

Publication date
2019-01
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Technische Gebäudeausrüstung
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Number of pages
8
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie bietet dem Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine Möglichkeit zur Qualifikation von Personal und zum Nachweis der geeigneten Qualifikation von Personal, das mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betraut ist. Die Richtlinie legt Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest.

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FAQ

Antwort:

Die allgemeine Koloniezahl kann wiederkehrenden Schwankungen unterworfen sein, wie beschrieben. Diese durch eine Mittelwertbildung über den gesamten Zeitraum "herauszumitteln" ist ggf. nicht sinnvoll. Nur bei einer Anlage, deren Werte weitgehend konstant sind, kann man vermutlich mitteln. Andere Verläufe verlangen ein differenzierteres Vorgehen. Qualifiziertes Personal muss achtsam auf die Werte schauen, um frühzeitig auf "pathologische" Veränderungen reagieren zu können. Sie sollten nach den "Nullmessungen" Ihre Anlage so genau kennen, dass Sie entscheiden können, von welcher Basis aus die Veränderung zu bestimmen ist. Die Richtlinie kann hier nicht die "Rundum-sorglos-Lösung" offerieren, sondern nur qualifiziertem Bedienpersonal eine Hilfestellung bieten.

Wenn Sie völlig willkürfrei und sozusagen "auf Autopilot" reagieren möchten, bleibt vermutlich nur eine konservative Lesart: Tabelle 3 spricht ganz einfach von Änderungen. Wenn sich also ein Wert von einer Messung zur nächsten um mehr als den Faktor 10 bzw. 100 ändert, so sind nach meiner Lesart die beschriebenen Maßnahmen zu ergreifen.

Bitte beachten Sie allerdings, dass, wie in VDI 1000 erläutert, die Anwendung der Richtlinie nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln entbindet. D. h., auch penibles Abarbeiten des Textes, jedoch ohne Einbringung von Fachwissen und Detailkenntnis ist nicht hinreichend zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten.

Antwort:

1) Wichtig ist, dass eine Probenahme nicht zeitnah nach einer Biozidzugabe erfolgt, da das die Probe verfälschen würde. Sinnvoll ist es also in Ihrem Beispiel wöchentlicher Zugabe, beispielsweise am Montag zu beproben, wenn am Dienstag Biozid zugegeben wird. Wir haben die Biozidzugabe in der Richtlinie nicht von einer Probennahme abhängig gemacht. Sie müssen jedoch bedenken, dass Biozide nach Biozidverordnung nur verwendet werden dürfen, wenn es ohne nicht geht. Wie der Nachweis der Notwendigkeit zu führen ist, ist m. E. aber nicht konkretisiert.

2) Dazu gibt es in der Richtlinie Aussagen, die ich an dieser Stelle nicht wiederholen möchte.

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