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VDI-MT 2047 Blatt 4

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln) -Qualifikation von Personal zum Betreiben von Verdunstungskühlanlagen

At a glance

German title

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice) - Qualifiation of personnel for works on evaporative cooling systems

Publication date
2019-01
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Technische Gebäudeausrüstung
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Number of pages
8
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie bietet dem Betreiber von Verdunstungskühlanlagen eine Möglichkeit zur Qualifikation von Personal und zum Nachweis der geeigneten Qualifikation von Personal, das mit Arbeiten an Verdunstungskühlanlagen betraut ist. Die Richtlinie legt Randbedingungen und Inhalte geeigneter Schulungen fest.

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FAQ

Antwort:

Ich halte diese Vorgehensweise nicht für sinnvoll: Tropfenabscheider in Verdunstungskühlanlagen funktionieren innerhalb einer nach oben wie nach unten begrenzten Bandbreite von Luftgeschwindigkeiten. Auch bei Unterschreitungen kann es also zu Aerosolaustrag kommen, ggf. an anderen Stelle der Anlage (bei einem Kühlturm beispielsweise unten statt oben).
Die von Ihnen genannte Empfehlung entstammt einer nicht mehr aktuellen Version der Richtlinie. Ich empfehle, die neue Version zu erwerben und zu studieren.

Antwort:

Historisch betrachtet war die VDI 2047 Blatt 2 zuerst da. Sie ist, wie in der Begründung zur 42. BImSchV ausgeführt, maßgeblich für den Stand der Technik beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen. Die Verordnung fordert verpflichtend längst nicht so viel wie die VDI 2047 Blatt 2. Als wir die Überarbeitung der VDI 2047 Blatt 2 in Angriff genommen haben, war uns die Gesetzespyramide bewusst: Die Verordnung steht über der privatrechtlichen Empfehlung in einer allgemein anerkannten Regel der Technik. Heißt: Verordnung ist zwingend einzuhalten, Richtlinie (, die etwas mehr fordert,) dringend anempfohlen. Wir hatten daher bei der Einfügung der Anmerkung die Absicht, den Nutzern zu sagen "Das, was die Verordnung fordert, MUSST Du tun. Bei den Messgrößen, wo die Richtlinie über die Verordnung hinausgeht (und nur bei denen!), darfst Du auf Basis Deiner Erfahrungen das Raster auch mal ausdehnen." Möglicherweise ist uns da eine missverständliche Formulierung ge"glückt". Aber so ist es gemeint.

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