VDI 6023
-
Withdrawn
Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen
At a glance
- German title
-
Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems
- Publication date
- 1999-12
- Withdrawal date
- 2006-07
- Replacement document
- Publisher
- Bauen und Gebäudetechnik
- Author
- Technische Gebäudeausrüstung
- Related manuals
- Number of pages
- 40
- Available in
- German, English
- Abstract
-
Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.
FAQ
Antwort:
Das steht nicht nur „sinngemäß“ in der VDI/DVGW 6023, sondern ganz explizit. Die Anforderung genusstauglichen Trinkwassers nach TrinkwV gilt an der Entnahmestelle. Die Frage, wie der VDI die „Anlagenteile“ definiert, stellt sich insoweit nicht. Der Brauseschlauch ist an dieser Stelle die Entnahmestelle und Teil der Trinkwasser-Installation. VDI/DVGW 6023 sieht daher tatsächlich vor, dass jede Entnahmestelle spätestens alle 72 Stunden gespült wird. Spülstationen, die endständig für einen Wasseraustausch sorgen sollen, aber die Entnahmearmaturen und Einzelzuleitungen unberücksichtigt lassen, erfüllen die Anforderungen der VDI/DVGW 6023 nicht.
Antwort:
In der Tat ist mangelnder Wasseraustausch ein Risiko für die Trinkwasserhygiene. Nach VDI/DVGW 6023 sind innerhalb einer häuslichen Trinkwasser-Installation keine Stagnatiosstrecken zulässig. Die Festlegung, dass jeder Leitungsabschnitt so geplant, errichtet und betrieben werden muss, dass alles Wasser darin binnen 72 Stunden ausgetauscht wird. D. h., ist absehbar, dass Entnahmestellen so selten genutzt werden, dass dies nicht gegeben ist, ist der bestimmungsgemäße Betrieb anderweitig sicherzustellen, nämlich über Zwangsspülung.
Antwort 1 daher: Ja, regelmäßige Zwangsspülung ist eine sowohl übliche als auch sinnvolle Lösung. Sie kann entweder organisatorisch (Ein Mensch geht spätestens alle 72 Stunden vorbei und führt händisch die Spülung aus; fehleranfällig, muss möglichst dokumentiert werden.) oder technisch (automatische Spülarmaturen, die immer dann, wenn über einen festgelegten Zeitraum keine Entnahme stattfindet, automatisch für eine gewisse Zeit spülen) gelöst werden.
Antwort 2: Andere Lösungen gibt es dann, wenn die Betriebsunterbrechung länger dauert. Dann können die zeitweise nicht genutzten Leitungsteile von der Trinkwasserversorgung getrennt werden. Bei Wiederinbetriebnahme sind dann allerdings Hygienekontrollen und Spülung erforderlich. Ob sich der Aufwand lohnt, muss man im Einzelfall prüfen. Eine weitere Alternative zu langen Stichleitungen ist das Einschleifen von entfernten Entnahmestellen. Dazu sucht man sich eine Entnahmestelle, bei der eine zum Wasseraustausch ausreichende regelmäßige Wasserentnahme sicher gegeben ist und und führt die Zuleitung zunächst zur entfernten selten genutzten Entnahmestelle und dann weiter zur regelmäßig genutzten Entnahmestelle, die in Strömungsrichtung hinter der selten genutzten angeschlossen wird. Die selten genutzte Entnahmestelle hängt dann nur an einem möglichst kurzen „Stummel“ mit wenig Wasserinhalt, der schnell ausgetauscht werden kann. Beispiel für das Prinzip: Der Anschluss zum Nachfüllen eines Heizungskessels auf dem Dachboden wird vom Erdgeschloss auf den Dachboden geführt, dort sind die Sicherungseinrichtung nach DIN EN 1717 und die Nachfüllarmatur für die Heizung angebracht, aber die Leitung wird dahinter wieder bis an die ständig genutzte Toilette im Erdgeschoss geführt. Ob das, was ich hier im Kleinen beschreibe, bei Ihnen im Großen anwendbar ist, wäre zu prüfen.
Frage 3 kann ich nicht beantworten. Die häusliche Trinkwasser-Installation fängt m. E. am Hausanschluss an, an der der Wasserversorger Ihnen als Nutzer einwandfreies Trinkwasser zu übergeben hat. Hier gilt die AVBWasserV (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avbwasserv/gesamt.pdf) als Vertragsbestandteil zwischen Ihnen und dem Wasserversorger. Es ist im konkreten Fall zu klären, in welchem Verantwortungsbereich die von Ihnen erwähnte Zuleitung liegt, dem des Wasserversorgers oder Ihrem.