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VDI 6023 - Withdrawn

Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

At a glance

German title

Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems

Publication date
1999-12
Withdrawal date
2006-07
Replacement document
Publisher
Bauen und Gebäudetechnik
Author
Technische Gebäudeausrüstung
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Number of pages
40
Available in
German, English
Abstract

Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.

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FAQ

Antwort:

Der VDI beschreibt in seinen Richtlinien und Expertenempfehlungen das nach Ansicht der auf aktuellem Stand aus- und fortgebildeten Fachleute technisch richtige Vorgehen. Er ist nicht befugt, zwingende Verpflichtungen zu "erlassen". Das kann nur der Gesetzgeber. Daher ist jede VDI-Richtlinie oder auch VDI-Expertenempfehlung grundsätzlich nur eine Empfehlung. Allerdings die Empfehlung eines Kreises von ausgesuchten Fachleuten. Um hygienerelevante Aufgaben „richtig“ erledigen zu können, ist neben Kenntnis der Anlage ein Grundwissen über Hygiene erforderlich. Woher dieses Grundwissen stammt, ist jedoch unerheblich.
Kommt es zu einem Schadensfall, z.B. einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Nutzers eines Wasserspenders, will der Betreiber nachweisen, dass er die geschuldete Sorgfalt hat walten lassen. Das beinhaltet auch, dass er sichergestellt hat, dass Personen, die mit relevanten Aufgaben betraut sind, die nötige Qualifikation haben, diese Aufgaben zu erfüllen. Die von uns vorgeschlagenen Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von VDI-Partnerschulungen sind folglich nur eine, aber nicht die einzige Möglichkeit, diese Qualifikation zu erwerben. Für VDI-Partnerschulungen übernimmt der VDI die Qualitätssicherung und bezeugt mit seinem Logo auf der Schulungsurkunde seine Überzeugung, dass Personen, die an einer solchen Schulung erfolgreich teilgenommen haben, angemessen qualifiziert sind. Sicher können auch andere Qualifikationsmaßnahmen das leisten, nur wissen wir als VDI nicht, wie gut oder schlecht diese sind. Sicher können auch sie als Betreiber auf anderem Wege nachweisen, dass Ihr Personal für bestimmte Aufgaben angemessen qualifiziert ist. Mit der VDI-Urkunde wird es nur einfacher.

Antwort:

Die TrinkwV sieht im §14 die allgemeinen Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen vor. Im §15 werden die Grundlagen für die Bewertung von Werkstoffen und Materialien im Kontakt mit Trinkwasser festgelegt. Der §16 Konformitätsvermutung erläutert, wann davon ausgegangen werden kann, dass die für ein Produkt (Bauteil) verwendeten Werkstoffe und Materialien den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den allgemeinen Anforderungen an die Werkstoffe und Materialien entsprechen.

Zitat: "Es wird vermutet, dass die für ein Produkt verwendeten Werkstoffe und Materialien den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den allgemeinen Anforderungen an die Werkstoffe und Materialien nach § 14 und den durch das Umweltbundesamt festgelegten Bewertungsgrundlagen nach § 15 entsprechen, wenn dies durch ein Zertifikat eines für die Zertifizierung von Produkten in der Trinkwasserversorgung akkreditierten Zertifizierers bestätigt wird."

Dies liegt nach den bekannt gemachten Erkenntnissen nicht vor. Da uns der genaue Inhalt der „hygienische Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Polen„ und die „Erklärung des Durchflussmesser-Herstellers auf Englisch„ nicht bekannt ist und nicht bekannt gemacht wurden, können wir keine detaillierte Antwort geben. Es bedarf einer genaueren Prüfung des Inhalts. Das kann jedoch nicht Aufgabe eines FAQ sein.

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