VDI 6023 Blatt 2
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Withdrawn
Hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen - Anforderungen an die Hygieneschulung
At a glance
- German title
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Hygiene aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems - Requirements for hygiene training
- Publication date
- 2005-03
- Withdrawal date
- 2006-07
- Replacement document
- Publisher
- Bauen und Gebäudetechnik
- Author
- Technische Gebäudeausrüstung
- Related manuals
- Number of pages
- 17
- Available in
- German, English
- Abstract
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Die nach VDI 6023 durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Schulung des damit betrauten Personals. Die hier vorgelegte Richtlinie VDI 6023 Blatt 2 dient der Qualitätssicherung dieser Maßnahmen, indem Anforderungen an die mit diesen Schulungen betrauten Referenten gestellt, die Schulungsinhalte konkret dargelegt, Rahmenbedingungen für den Ablauf der Schulung vorgegeben und die Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung festgelegt werden.
FAQ
Antwort:
In der TrinkwV wird auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik verwiesen. Nach diesen darf das Trinkwasser an der Entnahmestelle eine Temperatur von 25 °C nicht überschreiten. Tut es das doch, ist die Trinkwasserinstallation als mängelbehaftet zu betrachten, und die Ursache muss im Rahmen einer Gefährdungsanalyse/Risikoabschätzung festgestellt werden, um eine Gesundheitsgefährdung von Menschen auszuschließen.
Antwort:
Der VDI beschreibt in seinen Richtlinien und Expertenempfehlungen das nach Ansicht der auf aktuellem Stand aus- und fortgebildeten Fachleute technisch richtige Vorgehen. Er ist nicht befugt, zwingende Verpflichtungen zu "erlassen". Das kann nur der Gesetzgeber. Daher ist jede VDI-Richtlinie oder auch VDI-Expertenempfehlung grundsätzlich nur eine Empfehlung. Allerdings die Empfehlung eines Kreises von ausgesuchten Fachleuten. Um hygienerelevante Aufgaben „richtig“ erledigen zu können, ist neben Kenntnis der Anlage ein Grundwissen über Hygiene erforderlich. Woher dieses Grundwissen stammt, ist jedoch unerheblich.
Kommt es zu einem Schadensfall, z.B. einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Nutzers eines Wasserspenders, will der Betreiber nachweisen, dass er die geschuldete Sorgfalt hat walten lassen. Das beinhaltet auch, dass er sichergestellt hat, dass Personen, die mit relevanten Aufgaben betraut sind, die nötige Qualifikation haben, diese Aufgaben zu erfüllen. Die von uns vorgeschlagenen Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von VDI-Partnerschulungen sind folglich nur eine, aber nicht die einzige Möglichkeit, diese Qualifikation zu erwerben. Für VDI-Partnerschulungen übernimmt der VDI die Qualitätssicherung und bezeugt mit seinem Logo auf der Schulungsurkunde seine Überzeugung, dass Personen, die an einer solchen Schulung erfolgreich teilgenommen haben, angemessen qualifiziert sind. Sicher können auch andere Qualifikationsmaßnahmen das leisten, nur wissen wir als VDI nicht, wie gut oder schlecht diese sind. Sicher können auch sie als Betreiber auf anderem Wege nachweisen, dass Ihr Personal für bestimmte Aufgaben angemessen qualifiziert ist. Mit der VDI-Urkunde wird es nur einfacher.