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VDI 4330 Blatt 5 - Checked

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis

Publication date
2015-11
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
15
Available in
German, English
Abstract

Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.

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FAQ

Antwort:

Ja, der Sachverhalt ist wie Sie beschreiben, gegenüber den Raumnutzern mit Heizkörper ungerecht, da Sie nicht erfassen, ob der Heizkörper benutzt wird oder nicht. Allein aus dem Vorhandensein eines Heizkörpers darauf zu schließen, dass dieser benutzt wird ist nicht in jedem Fall richtig.
Das Problem sind die Alternativen, der messtechnische Aufwand, der betrieben werden muss, um es wirklich ganz richtig zu machen soll ja den "Streitwert" auch nicht übersteigen.

Antwort:

Bei der Anwendung der VDI-Richtlinie 2077 geht es nicht um die Verteilung zu Gunsten oder zu Lasten von Wohnungen oder Gewerbe. Die Richtlinie soll helfen, die Abrechnung gerechter zu machen. Häufig profitieren Wohnungen, durch die Heizungsleitungen laufen, von der Wärmeabgabe der Rohe, sodass bei reiner Erfassung der Verbräuche an den Heizkörpern ein zu geringer Werte abgerechnet würde. Der von Ihnen geschilderte Fall passt nicht zur Abrechnung nach VDI 2077. Eigentlich müssten Sie davon profitieren, dass die Beheizung des EG nun von einem Mieter finanziert wird, Gegenüber einem Leerstand ist eine Verbesserung zu erwarten. Bitte lassen Sie die genauen Umstände mit der Abrechnung fachgerecht prüfen!

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