VDI 4330 Blatt 5
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Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik
At a glance
- German title
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Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis
- Publication date
- 2015-11
- Publisher
- Technologies of Life Sciences
- Author
- Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
- Related manuals
- Number of pages
- 15
- Available in
- German, English
- Abstract
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Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.
FAQ
Antwort:
(Siehe hierzu auch Frage zu verbrauchsunabhängigen Kosten vom 13/11/2014.) Nach dem Verursacherprinzip sollte jeder das – und nur das – bezahlen, was er verbraucht. Das ist einfach zu realisieren, wenn, wie z. B. bei der Beheizung einer Wohnung mit einer eigenen Gastherme, jeder Wohnung direkt ihr Verbrauch zugeordnet werden kann. In diesem Fall ist die Welt abrechnungstechnik in Ordnung: Die Instandhaltung der Heizung ist anhand der Rechnungen des Installateurs nachvollziehbar, das Gas wird mit dem Energieversorger abrechnet und ist 100 % verbrauchsabhängig. Wenn aber mehrere Nutzer von einer Heizungsanlage versorgt werden, klappt das nicht mehr, denn es entstehen Verluste durch die Erzeugung, Bereitstellung und Verteilung der Wärme in die Nutzeinheiten. Solche Kosten sind verbrauchsunabhängig. Sie entstehen schlicht dadurch, dass man theoretisch heizen *könnte*, auch wenn man es nicht tut. Aber alles, was einer spezifischen Wohnung zuzuordnen ist, sollte der Bewohner dieser Wohnung bezahlen. Idealerweise wäre das nur die Wärme, die über die Heizkörper abgegeben wird. Könnte man diese trennscharf erfassen, würde man ganz einfach die Bereitstellungskosten (i. W. Instandhaltung und Verluste) verbrauchsunabhängig, den Rest verbrauchsabhängig abrechnen. Tatsächlich fällt die genaue Abgrenzung aber schwer. (Siehe dazu z. B. Frage vom 29/8/2014.) Wenn eine Rohrwärmeproblematik auftritt, dann wird sie bei höheren verbrauchsunabhängigen Anteilen an den Heizkosten nicht so auffällig. Je höher hingegen der verbrauchsabhängige Anteil der Heizkosten, desto eher wird die Rohrwärmeproblematik sichtbar und muss korrigiert werden.
Antwort:
Die Aufgabe des Heizkostenverteilers (HKV) besteht darin, die von einem Heizkörper abgegebene Wärme – und möglichst nur die – zu erfassen. Verdunster sind recht gutmütige Messeinrichtungen, d. h. sie haben einen recht dicken Daumen. Demgegenüber sind die elektronischen HKV recht trennscharf und grenzen Wärme aus anderen Quellen als dem Heizkörper (z. B. in der Küche die Wärme des Herds oder eben auch Rohrwärme) besser ab als Verdunster. Damit wird Rohrwärme eher sichtbar als bei Verdunstern.