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VDI 4330 Blatt 5 - Checked

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis

Publication date
2015-11
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
15
Available in
German, English
Abstract

Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.

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FAQ

Antwort:

In der Tat wäre es natürlich wünschenswert, alle Heizkörper mit Messgeräten ausgestattet zu haben, denn nur dann kann man genau wissen, ob ein Heizkörper tatsächlich genutzt wird. Dennoch ist das Fehlen der messtechnischen Ausstattung an den Gemeinschaftsheizkörpern kein Problem, da das Vorhandensein solcher nicht ausgestatteter Heizkörper, weil es nicht selten ist, in den Anwendungsgrenzen der VDI 2077 Beiblatt bereits berücksichtigt ist.

Antwort:

Die Anwendung des Bbl auf (insbesondere Teile eines Abrechnungszeitraums macht nicht wirklich Sinn – schon allein aus statistischen Gründen. Für das Wechseljahr fallen ja wohl in jedem Fall (also ob mit oder ohne Rohrwärmekorrektur) zwei separate Abrechnungen an. Man könnte daher wie folgt vorgehen: Für die Periode mit HKVV sozusagen eine Schlussrechnung erstellen und dann – man kann ja den Abrechnungszeitraum beliebig im Jahr platzieren – Neustart mit neuem Abrechnungszeitraum (z. B. wenn HKV-Wechsel im Mai eben von Mai bis April).

Tatsächlich ist in der Praxis jedoch in mindestens 80 % aller Fälle der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Das will man aus Gründen der Buchhaltung meist auch nicht ändern. Wir halten es für machbar, VDI 2077 Bbl auf die HKVE-Periode anzuwenden, wenn diese ca. 1/2 Jahr oder länger ist.

Ein generelles Problem beim unterjährigen Wechsel könnte aber die Trennung der Energieverbräuche sein. Wenn durch Zwischenablesung bzgl. Fernwärme oder Brennstoffmenge ein klarer Schnitt gemacht wird, könnte aber so verfahren werden.

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