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VDI 4330 Blatt 5 - Checked

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis

Publication date
2015-11
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
15
Available in
German, English
Abstract

Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.

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FAQ

Antwort:

Sie sprechen gleich mehrere Fragestellungen auf einmal an.

Dachgeschoss: Ein Dachgeschoss hat meist höhere Wärmeverluste durch Wände und Dach als eine innenliegende Wohnung. Gleiches gilt für Eckwohnungen in Wohnanlagen.

Gleiche „Höhe“: Hier wird es interessant. Wenn in Ihrem Haus eine vertikale Einrohrheizung vorliegt, dann sollte man in der schauen, ob nicht die unteren Geschosse längere Heizungsrohre haben als die Dachwohnung. Oft ist es bei solchen Wohnungen so, dass die unteren Geschosse raumhohe Heizungsrohre haben, die Dachgeschosswohnung aber nur kurze „Stummelchen“ bis zum Heizkörperanschluss. In diesem Fall wäre eine rohrlängenproportionale Umlage der Rohrwärme anempfohlen.

Begünstigung von Vielheizern: Das ist nicht richtig. Begünstigt werden soll niemand, sondern es soll gerecht abgerechnet werden. Die Vernachlässigung der Rohrwärme bei der Verteilung benachteiligt die Vielheizer, was im Umkehrschluss heißt, dass ohne Rohrwärmekorrektur die Wenigheizer begünstigt werden. Die Anwendung einer Korrektur soll genau das aufheben und dazu führen, dass möglichst jeder zahlt, was er bekommt.

Antwort:

Nein – und ja.

Nein, weil die Anwendung zunächst im Ermessen des Vermieters liegt. D.h. er darf, wenn sein Abrechnungsdienstleister ihn entsprechend berät oder er selber bei der Abrechnung auf Anzeichen von durch Rohrwärme bedingten Kostenverzerrungen stößt, abwägen, ob er eine Korrektur vornimmt, muss aber die Korrektur nicht vornehmen.

Ja, denn es hat inzwischen Urteile gegeben, die diesen Ermessensspielraum des Vermieters in konkreten Fällen auf Null reduziert haben, d.h. der Vermieter wurde durch Gerihtsbeschluss zur Anwendung der Korrektur gezwungen, da das Gericht bei einzelnen Mietern unzumutbare Unbilligkeiten durch die Nichtanwendung erkannte.

Das bedeutet: Die anerkannte Regel der Technik VDI 2077 Beiblatt liegt seit 2009 vor und hat sich bewährt. Damit sind unbillige Kostenverzerrungen vermeidbar. Wenn es hier Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter gibt, die argumentativ nicht zu klären sind, bleibt nur der Weg über einen Gerichtsentscheid.

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