VDI 4330 Blatt 5
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Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik
At a glance
- German title
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Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis
- Publication date
- 2015-11
- Publisher
- Technologies of Life Sciences
- Author
- Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
- Related manuals
- Number of pages
- 15
- Available in
- German, English
- Abstract
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Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.
FAQ
Antwort:
Die Anwendung der Rohrwärmekorrektur liegt im Ermessen des Eigentümers der Anlage, sprich des Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft. Entscheidet sich dieser jedoch für die Anwendung der Richtlinie, dann gilt die Festlegung in der Richtlinie, dass das Verfahren so lange angewendet wird, bis der Verbrauchswärmeanteil unterhalb des Korrektur-Verbrauchswärmeanteils von 0,43 liegt - und zwar unabhängig vom Wert der anderen Kriterien. Anlagentechnische Verbesserungen, wie Ihre neue Heizung, können zu solchen Verbesserungen führen.
Antwort:
Wenn in dieser speziellen Wohnsituation die anderen Parteien die Wohnung anders beheizen, würden Sie weniger von der Rohrwärmeabgabe der anderen profitieren und müssten selber mehr heizen. Dieser Zusammenhang gilt unabhängig davon, ob der Rohrwärmeanteil in der Abrechnung berücksichtigt wird oder nicht.