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VDI 4330 Blatt 5 - Checked

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis

Publication date
2015-11
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
15
Available in
German, English
Abstract

Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.

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FAQ

Antwort:

1. Ja. Wenn Rohrwärme zu signifikanten Kostenverzerrungen führt, kann und soll die Richtlinie angewendet werden. Allerdings ist bei augenfälligen Unterschieden in der Verrohrung der Wohnungen zu prüfen, wie die Rohrwärme sachgerecht verteilt werden kann, siehe auch 3.
2. Der Rohrwärmeeintrag findet auch dann statt, wenn in der Nutzeinheit andere Wärmequellen vorhanden sind, z. B. eben Kamine.
3. In der Mehrzahl aller Fälle ist die Annahme vernünftig, dass alle Nutzeinheiten in etwa dieselbe Rohrlänge haben und dass diese flächenproportional ist. Das stimmt bei Dachgeschosswohnungen (häufig andere Grundrisse, bei vertikaler Verteilung keine raumhohen Rohre, sondern „Stummelchen“) sowohl bei vertikaler als auch bei horizontaler Einrohrheizung meist nicht. Die Rohrwärme kann durchaus nach anderen, sinnvollen Maßstäben verteilt werden, z. B. nach tatsächlicher Rohrlänge, wenn die Rohre, wie bei dem Modell „Dresdener Gardinenstange“ oder auch bei vertikaler Einrohrheizung häufig zu beobachten, mit dem bloßen Auge sichtbar sind.
4. Die Wärme für Trinkwassererwärmung ist von der für die Beheizung abzutrennen. Sie taucht also in den Heizenergieverbräuchen nicht auf und ist folglich auch nicht als Heizwärme umzulegen.

Antwort:

Wenn Rohrwärme signifikant ist, dann ist es auch schlüssig, dass mehr Rohrwärmeeinheiten als angezeigte Verbrauchseinheiten auftreten. Die Anwendung des Verfahrens wurde vermutlich vom Abrechnungsunternehmen nach Prüfung der Werte empfohlen und dann möglicherweise von der Eigentümergemeinschaft beschlossen. Ihre Frage nach den Möglichkeiten, sich gegen die Abrechnung zu wehren ist eine juristische, die wir nicht beantworten können und dürfen (siehe Disclaimer).

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