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VDI 4330 Blatt 5 - Checked

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis

Publication date
2015-11
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
15
Available in
German, English
Abstract

Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.

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FAQ

Antwort:

Eindeutig ja. Es müssen nicht zwingend ungedämmt verlegte Rohre und auch nicht zwingend freiliegende Leitungen sein, die Rohrwärme abgeben. Thermografien belegen beispielsweise, wie effektiv auch im Estrich verlegte Leitungen Rohrwärme abstrahlen. Allein das Vorhandensein von Dämmmaterial bedeutet ja auch nicht, dass die Dämmung auch hinreichend effektiv ist. Die Kriterien in VDI 2077 Beiblatt zielen ganz klar darauf ab, die Fälle herauszufiltern, in denen Rohrwärme 1) auftritt und 2) zu Kostenverzerrungen führt.
Seit November 2016 gibt es den Entwurf VDI 2077 Blatt 3.5, die überarbeitete Version von VDI 2077 Beiblatt. Dort wurde das Verfahren zum Herausfiltern der Fälle mit rohrwärmebedingter Kostenverzerrung nochmal deutlich verfeinert.

Antwort:

Hier handelt es sich vermutlich um eine stark vereinfachte Aussage.
Die Rohrwärmekorrektur kann und soll angewendet werden, solange das Problem auftritt. Aber das Problem ist möglicherweise bedingt durch technische Mängel, z. B. einen fehlenden hydraulischen Abgleich, und es steht ganz klar in der Richtlinie, dass die Behebung technischer Mängel Vorrang hat. Vermutlich ist das gemeint: Es soll an der Anlage etwas verbessert werden, sodass die Rohrwärmeproblematik nicht mehr so eklatant auftritt und die Anwendung des Verfahrens entfallen kann. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Anlage auch nach der Verbesserung noch signifikant Rohrwärme abgibt, die zu Kostenverzerrungen führt, sollte das Verfahren auch danach wieder angewendet werden.

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