Direkt zum Inhalt

VDI 4330 Blatt 5 - Checked

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis

Publication date
2015-11
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Related manuals
Number of pages
15
Available in
German, English
Abstract

Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.

View Table of Contents (PDF file)

Purchase VDI Standard

Price from
67,60 EUR VAT included
Purchase now

FAQ

Antwort:

Die Ermittlung der umlagefähigen Kosten ist Thema der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.1. Die Richtlinie können Sie über den Beuth Verlag beziehen oder in einer Auslegestelle einsehen. Die Frage, welche Instandhaltungs- und Instandsetzungskonsten umgelegt werden können, wird in der Betriebskostenverordnung beantwortet. Diese finden Sie u. a. unter www.gesetze-im-internet.de.

Antwort:

Der Verbrauchswärmeanteil ist die Summe der für die Heizkörper ermittelten Verbrauchswerte bezogen auf den Heizwärmeverbrauch und die Basisempfindlichkeit. Solange alle diese Eingangswerte der Gleichung noch zur Verfügung stehen, kann er immer wieder neu ausgerechnet werden. Ansprüche des Vermieters an den Mieter sind noch bis zu drei Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich. Dies ist nur möglich, wenn die entsprechenden Unterlagen noch vorhanden sind.

Ask a question / Contact us