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VDI 4330 Blatt 4 - Checked

Monitoring der Wirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Biologische Pollensammlung mit Bienenvölkern

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Biological pollen sampling using bee colonies

Publication date
2006-10
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
18
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen, insbesondere auch Pollen von gentechnisch veränderten Organismen, mittels Bienenvölkern gesammelt werden können. Die aktiven Sammelbienen sammeln den Pollen, tragen ihn in das Bienenvolk und speichern ihn dort in Pollenzellen (Bienenbrot). Weiterhin tragen Sammelbienen Nektar und Honigtau ein. Letztgenannte Sammelgüter enthalten Pollen, der aus den Antheren der Blüte in den Nektartropfen gefallen ist oder Pollen, der durch den Wind verbreitet im Nektar anderer Blüten bzw. auf klebrigem Honigtau an Pflanzen haften bleibt. Im Bienenvolk werden Nektar und Honigtau durch die Bienen zu Honig konvertiert und gelagert. Honig und Bienenbrot können als Proben für die anschließenden Pollenanalysen genutzt werden, da es möglich ist, ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik anzureichern. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in den Richtlinien VDI 4330 Blatt 1 und VDI 4330 Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen in Honig und Bienenbrot ist in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der technischen Sammlung für das GVO-Monitoring zu sehen (VDI 4330 Blatt 3).

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FAQ

Antwort:

Lassen Sie mich diese Frage mit einer Gegenfrage beantworten: Müssen Sie Rundfunkgebühren bezahlen, wenn Sie ein Radio besitzen, das man ausschalten kann? Ich halte das juristisch für ziemlich vergleichbar. Ob Sie das Strangventil schließen oder nicht, kann niemand überprüfen. Wenn Sie aber heizen, werden Sie, wenn in der Anlage Rohrwärme eine Rolle spielt, auch Rohrwärme bekommen, die von den Heizkostenverteilern nicht gemessen wird. (Es sei angemerkt, dass ich kein Jurist bin; meine juristische Einschätzung ist daher reines Bauchgefühl!)

Antwort:

Die HeizkostenV enthält eine Öffnungsklausel, welche in bestimmten Fällen die Anwendung der anerkannten Regeln der Technik erlaubt. VDI-Richtlinien sind keine gesetzlichen Vorschriften, sondern stellen als anerkannte Regeln der Technik den Konsens der Verkehrskreise dar, hier darüber, wie man ungerechte Kostenverteilungen vermeidet, wenn Rohrwärme vorliegt. Diesen Konsens stellen wir zur Anwendung zur Verfügung.

Jeder Mensch in Deutschland profitiert jeden Tag von VDI-Richtlinien, ohne das zu merken. Beispiele: wenn Sie sich Dank VDI/DVGW 6023 auf sauberes Trinkwasser verlassen dürfen, oder wenn Sie sich, auf der Autobahn hinter einem Lkw fahrend, darauf verlassen können, dass die Autobahnpolizei VDI 2700 anwendet und prüft, ob die Ladung nach dieser Richtlinie gesichert ist, oder wenn Sie in einem Aufzug eingeschlossen werden und wissen, dass dem Betreiber mit VDI 4705 eine Richtlinie zum Notrufmanagement vorliegt, die dazu beiträgt, dass Sie nicht über Gebühr lange dort verharren müssen. Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen.

Die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen, hier z. B. der Heizkostenverordnung, bezahlt man über seine Steuern. Folglich findet man alle Gesetzesexte kostenfrei unter www.gesetze-im-internet.de.

Die Erarbeitung von VDI-Richtlinien und die Arbeitszeit der Mitarbeiter in der VDI-Hauptgeschäftsstelle für Ihre Beratung werden aus gemeinnützig erwirtschafteten Mitteln (z. B. Mitgliedsbeiträgen, Verkaufserlösen, Spenden) einer privatrechtlichen Organisation, eben des VDI Verein Deutscher Ingenieure e. V. bezahlt. Als persönliches VDI-Mitglied trägt man über seinen Jahresbeitrag schon dazu bei und kann Richtlinien rabattiert erwerben. Wenn man als Nichtmitglied diese Arbeit nutzen möchte, erscheint es nicht unangemessen, dass man über den Verkaufspreis der Richtlinie einen Beitrag leistet. Wenn Sie sich daher nun für die Mitgliedschaft interessieren: www.vdi.de/mitgliedschaft.

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