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VDI 4330 Blatt 4 - Checked

Monitoring der Wirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Biologische Pollensammlung mit Bienenvölkern

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Biological pollen sampling using bee colonies

Publication date
2006-10
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
18
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen, insbesondere auch Pollen von gentechnisch veränderten Organismen, mittels Bienenvölkern gesammelt werden können. Die aktiven Sammelbienen sammeln den Pollen, tragen ihn in das Bienenvolk und speichern ihn dort in Pollenzellen (Bienenbrot). Weiterhin tragen Sammelbienen Nektar und Honigtau ein. Letztgenannte Sammelgüter enthalten Pollen, der aus den Antheren der Blüte in den Nektartropfen gefallen ist oder Pollen, der durch den Wind verbreitet im Nektar anderer Blüten bzw. auf klebrigem Honigtau an Pflanzen haften bleibt. Im Bienenvolk werden Nektar und Honigtau durch die Bienen zu Honig konvertiert und gelagert. Honig und Bienenbrot können als Proben für die anschließenden Pollenanalysen genutzt werden, da es möglich ist, ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik anzureichern. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in den Richtlinien VDI 4330 Blatt 1 und VDI 4330 Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen in Honig und Bienenbrot ist in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der technischen Sammlung für das GVO-Monitoring zu sehen (VDI 4330 Blatt 3).

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FAQ

Antwort:

In der Tat wäre es natürlich wünschenswert, alle Heizkörper mit Messgeräten ausgestattet zu haben, denn nur dann kann man genau wissen, ob ein Heizkörper tatsächlich genutzt wird. Dennoch ist das Fehlen der messtechnischen Ausstattung an den Gemeinschaftsheizkörpern kein Problem, da das Vorhandensein solcher nicht ausgestatteter Heizkörper, weil es nicht selten ist, in den Anwendungsgrenzen der VDI 2077 Beiblatt bereits berücksichtigt ist.

Antwort:

Die Anwendung des Bbl auf (insbesondere Teile eines Abrechnungszeitraums macht nicht wirklich Sinn – schon allein aus statistischen Gründen. Für das Wechseljahr fallen ja wohl in jedem Fall (also ob mit oder ohne Rohrwärmekorrektur) zwei separate Abrechnungen an. Man könnte daher wie folgt vorgehen: Für die Periode mit HKVV sozusagen eine Schlussrechnung erstellen und dann – man kann ja den Abrechnungszeitraum beliebig im Jahr platzieren – Neustart mit neuem Abrechnungszeitraum (z. B. wenn HKV-Wechsel im Mai eben von Mai bis April).

Tatsächlich ist in der Praxis jedoch in mindestens 80 % aller Fälle der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Das will man aus Gründen der Buchhaltung meist auch nicht ändern. Wir halten es für machbar, VDI 2077 Bbl auf die HKVE-Periode anzuwenden, wenn diese ca. 1/2 Jahr oder länger ist.

Ein generelles Problem beim unterjährigen Wechsel könnte aber die Trennung der Energieverbräuche sein. Wenn durch Zwischenablesung bzgl. Fernwärme oder Brennstoffmenge ein klarer Schnitt gemacht wird, könnte aber so verfahren werden.

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