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VDI 4330 Blatt 4 - Checked

Monitoring der Wirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Biologische Pollensammlung mit Bienenvölkern

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Biological pollen sampling using bee colonies

Publication date
2006-10
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
18
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen, insbesondere auch Pollen von gentechnisch veränderten Organismen, mittels Bienenvölkern gesammelt werden können. Die aktiven Sammelbienen sammeln den Pollen, tragen ihn in das Bienenvolk und speichern ihn dort in Pollenzellen (Bienenbrot). Weiterhin tragen Sammelbienen Nektar und Honigtau ein. Letztgenannte Sammelgüter enthalten Pollen, der aus den Antheren der Blüte in den Nektartropfen gefallen ist oder Pollen, der durch den Wind verbreitet im Nektar anderer Blüten bzw. auf klebrigem Honigtau an Pflanzen haften bleibt. Im Bienenvolk werden Nektar und Honigtau durch die Bienen zu Honig konvertiert und gelagert. Honig und Bienenbrot können als Proben für die anschließenden Pollenanalysen genutzt werden, da es möglich ist, ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik anzureichern. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in den Richtlinien VDI 4330 Blatt 1 und VDI 4330 Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen in Honig und Bienenbrot ist in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der technischen Sammlung für das GVO-Monitoring zu sehen (VDI 4330 Blatt 3).

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FAQ

Antwort:

Eine Beantwortung dieser Frage per Ferndiagnose ist nicht möglich. Zudem kann diese Seite auch eine Einzelfallberatung durch eine qualifizierte Person ersetzen. Zwar erscheint nach Ihrer Beschreibung eine Rohrwärmeproblematik auf den ersten Blick wenig wahrscheinlich (Zweirohrsystem, Leitungen isoliert). Ob aber eine Rohrwärmeproblematik vorliegt, kann man vermutlich nur durch eine Begehung feststellen. Grundlegend würde eine Anhebung des Grundkostenanteils auf 50 % eine solche Problematik ein Stück weit entschärfen.

Antwort:

In der Regel haben alle Heizkostenverteiler eines Typs dieselbe Basisempfindlichkeit. Diese hängt nicht davon ab, wo das Gerät montiert ist. Die HKV zeigen dann Werte an, die nur vom zeitlichen Temperaturverlauf am Gerät abhängen und noch mit einem Skalenfaktor multipliziert werden müssen, damit aus den Rohdaten Verbrauchsdaten werden. Der Skalenfaktor berücksichtigt die Wärmeleistung des Heizkörpers (Ein größerer Heizkörper gibt bei gleichem Temperaturverlauf mehr Wärme ab als ein kleinerer.) und die thermische Ankopplung. Diese Werte sind vom jeweiligen HKV abhängig und als individuelle Faktoren in der Richtlinie nicht enthalten. Vermutlich sind im fraglichen Fall spezielle HKV verbaut, bei denen die Umrechnung im Gerät erfolgt. In diesem Fall hätte die zuständige HKV-Prüfstelle (z. B. Stuttgart), die Möglichkeit, die Richtigkeit der Berechnung zu überprüfen.

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