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VDI 4330 Blatt 3 - Checked

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Publication date
2007-01
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
54
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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FAQ

Antwort:

Ja, der Sachverhalt ist wie Sie beschreiben, gegenüber den Raumnutzern mit Heizkörper ungerecht, da Sie nicht erfassen, ob der Heizkörper benutzt wird oder nicht. Allein aus dem Vorhandensein eines Heizkörpers darauf zu schließen, dass dieser benutzt wird ist nicht in jedem Fall richtig.
Das Problem sind die Alternativen, der messtechnische Aufwand, der betrieben werden muss, um es wirklich ganz richtig zu machen soll ja den "Streitwert" auch nicht übersteigen.

Antwort:

Bei der Anwendung der VDI-Richtlinie 2077 geht es nicht um die Verteilung zu Gunsten oder zu Lasten von Wohnungen oder Gewerbe. Die Richtlinie soll helfen, die Abrechnung gerechter zu machen. Häufig profitieren Wohnungen, durch die Heizungsleitungen laufen, von der Wärmeabgabe der Rohe, sodass bei reiner Erfassung der Verbräuche an den Heizkörpern ein zu geringer Werte abgerechnet würde. Der von Ihnen geschilderte Fall passt nicht zur Abrechnung nach VDI 2077. Eigentlich müssten Sie davon profitieren, dass die Beheizung des EG nun von einem Mieter finanziert wird, Gegenüber einem Leerstand ist eine Verbesserung zu erwarten. Bitte lassen Sie die genauen Umstände mit der Abrechnung fachgerecht prüfen!

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