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VDI 4330 Blatt 3 - Checked

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

At a glance

German title

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Publication date
2007-01
Publisher
Technologies of Life Sciences
Author
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
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Number of pages
54
Available in
German, English
Abstract

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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FAQ

Antwort:

In der Tat wäre es natürlich wünschenswert, alle Heizkörper mit Messgeräten ausgestattet zu haben, denn nur dann kann man genau wissen, ob ein Heizkörper tatsächlich genutzt wird. Dennoch ist das Fehlen der messtechnischen Ausstattung an den Gemeinschaftsheizkörpern kein Problem, da das Vorhandensein solcher nicht ausgestatteter Heizkörper, weil es nicht selten ist, in den Anwendungsgrenzen der VDI 2077 Beiblatt bereits berücksichtigt ist.

Antwort:

Die Anwendung des Bbl auf (insbesondere Teile eines Abrechnungszeitraums macht nicht wirklich Sinn – schon allein aus statistischen Gründen. Für das Wechseljahr fallen ja wohl in jedem Fall (also ob mit oder ohne Rohrwärmekorrektur) zwei separate Abrechnungen an. Man könnte daher wie folgt vorgehen: Für die Periode mit HKVV sozusagen eine Schlussrechnung erstellen und dann – man kann ja den Abrechnungszeitraum beliebig im Jahr platzieren – Neustart mit neuem Abrechnungszeitraum (z. B. wenn HKV-Wechsel im Mai eben von Mai bis April).

Tatsächlich ist in der Praxis jedoch in mindestens 80 % aller Fälle der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Das will man aus Gründen der Buchhaltung meist auch nicht ändern. Wir halten es für machbar, VDI 2077 Bbl auf die HKVE-Periode anzuwenden, wenn diese ca. 1/2 Jahr oder länger ist.

Ein generelles Problem beim unterjährigen Wechsel könnte aber die Trennung der Energieverbräuche sein. Wenn durch Zwischenablesung bzgl. Fernwärme oder Brennstoffmenge ein klarer Schnitt gemacht wird, könnte aber so verfahren werden.

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